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Letztinstanzliche Abweisung des Revisionsantrags -
Für meine (Stief-
Für meine Freunde, für alle Unterstützerinnen und Unterstützer muss es ebenso niederschmetternd sein. Sie haben an mich geglaubt, sich von der Aktenlage, den Fakten, Aussagen Dritter überzeugen und/oder vom gesunden Menschenverstand und von Menschenkenntnis leiten lassen. Sie haben über Jahre, teils Jahrzehnte, so viel von sich geopfert, Substanz investiert, mit mir gehofft, über die Jahre Unmengen an Geld gespendet, Frust und immer wieder Enttäuschungen erlitten. Und immer wieder weggesteckt. Für mich wahre Helden des Alltags! Und nun tun sie Alle mir so leid!
Es ist absehbar, was dies für mich bedeutet. EGMR allenfalls vorbehalten soll ich nach dem Willen der Justiz und bekanntlich auch nach der überwiegenden Volksmeinung die Strafanstalt nicht mehr lebend verlassen.
Was gibt es nun, das ich tun könnte? Was muss oder müsste ich nun tun, was lassen? Ich sehe mich gleich mehrfach vor scheinbar unlösbaren Dilemmas. Ich stehe einem moralischen Konflikt gegenüber ...
Auch wenn ich dies von Anfang an schon unzählige Male tat und Viele es ohnehin wissen, aber auch wenn es längst sinnlos erscheint und wohlwissend, dass es letztlich das war, was mir die Verwahrung brachte; ich will es dennoch hier und heute erneut aussprechen. Weil es eben doch die Wahrheit ist:
Nicht einer der Anklagepunkte, welche die damalige Untersuchungsrichterin (seit dann Staatsanwältin) Dr. Ursula Frauenfelder einbrachte, entspricht Tatsachen. Nichts davon ist wahr. Es war das Produkt von Konstruktionen und Annahmen und hatte seinen Ursprung in der Phantasie eines Deutschen, der sich damit an mir und meiner damaligen Familie rächte. Ein Mann, der selber zunächst versuchte, an die Frau und ihre Söhne heranzukommen, dem ich damals arglos dabei in die Quere kam indem jene Frau, statt auf des genannten Deutschen unmoralisches Angebot einzugehen, lieber mit ihrem Anhang zu mir in die Schweiz zog, um mich zu heiraten. Nach längerem anfänglichen Widerstand überwältigte mich die mir entgegengebrachte Liebe dieser Frau und ihrer Kinder. Allzu sehr erinnerte ich mich an das grösste Manko in meinem ganzen bisherigen Leben: Nie war ich wirklich Teil einer Familie gewesen. Und da war sie doch nun, eine Familie, bereit, mich aufzunehmen, mich an ihrem Familienglück teilhaben zu lassen. Ich brauchte nur noch "Ja" zu sagen ...
Erst im Oktober 1990, kurz vor unserer Heirat, nachdem sie via die Boulevardmedien wie eine Bombe einschlug, des Deutschen Rache, erst danach verriet mir meine nunmehr Verlobte dessen ursprünglichen Absichten.
Ich wurde letztlich angeklagt, knapp 7 Jahre nach Beginn der Untersuchung und gut 4 Jahre nach meiner endgültigen Verhaftung. Und im Herbst 1997 erstinstanzlich verurteilt: zu 5 Jahren und 5 Monaten Zuchthaus.
Noch vor der Verhandlung der Berufungsinstanz ein Jahr später wurde mir von der Staatsanwaltschaft via meinen Pflichtverteidiger die Verwahrung angedroht für den Fall, dass ich weiter auf Unschuld plädiere. Bei einem Geständnis hingegen gäbe es sicher keine Verwahrung und ich könne mit meiner Freilassung nach dem Obergerichtsurteil rechnen, da ich bis dann meine erstinstanzliche Haftstrafe schon verbüsst hatte.
Das Obergerichtsurteil (wie schon die Vorinstanz) stützte sich neben den (angeblichen) Aussagen der Buben auf jene des Deutschen als "glaubhaften" Zeugen. Dabei hat dieser bei einer Einvernahme durch die Kripo in Ulm verneint, selber jemals bei solchen, mir von ihm angelasteten Verbrechen dabei gewesen zu sein. Aber das sei bei dem Meier doch sonnenklar -
Auch seine sich mehrmals wesentlich ändernden Anschuldigungen gegen mich liessen die Richter nicht von ihrer Qualifizierung dieses Zeugen als glaubhaft abbringen. Veränderte Anschuldigungen tätigte er über die kommenden Monate, gar Jahre, zuhauf, öffentlich gegenüber Medien, unermüdlich in teils geradezu hetzerischen Schreiben an diverse Schweizer Strafverfolgungsbehörden und an Zeitungen, sowie anlässlich Einvernahmen in Deutschland und der Schweiz.
Behauptungen des Deutschen, ich hätte ihm gegenüber "damit geprahlt" übernahm das Gericht unhinterfragt als Indiz; er galt ja als glaubhafter Zeuge. Und meine Aussagen? Uninteressant. Bei der letzten und entscheidenden Obergerichtsverhandlung (2003) wurde mir gar die Anhörung verweigert. Mehr als 10 Jahre nach meiner Verhaftung durfte ich vor Gericht nicht mal sprechen! Weshalb? Man hätte dafür die Zeit nicht, verkündete der Vorsitzende. Dann verlas dieser über Stunden das wohl schon vor der Verhandlung längst fertiggestellte begründete Urteil, das er gegenüber dem Publikum als "Urteils-
Exorbitante Lügen der Polizei über angebliche harte medizinische Tatbeweise gegenüber der Mutter, dem einen Stiefsohn betreffend des anderen und umgekehrt; massive Drohungen gegen Mutter und Kinder (Letztere dürften nie mehr zu ihrer Mutter zurück, wenn sie nicht gegen mich aussagten -
Das letzte Urteil damals, nach einem Zwischensieg beim Kassationsgericht beim zweiten Mal vor dem gleichen Obergericht? Gleich wie viereinhalb Jahre zuvor: Strafe reduziert auf 4 Jahre 4 Monate. Dafür die Verwahrung. Weil ich nicht gestand. Und daher "nicht einsichtig" sei. Und ergo "nicht therapierbar".
Überprüfungen? Mehrheitlich einfach ausgelassen. Neue gerichtspsychiatrische Gutachten? Deren drei, jedes verheerender als das Letzte davor. Bis auf eines: Chefarzt der Zürcher psych. Uniklinik, kurz vor der Pensionierung: "Keine Persönlichkeitsstörung. Entlassung befürwortet. Falls das Gericht dazu nicht bereit ist: zumindest sofortige Versetzung in offene Anstalt mit Haftlockerungsschritten in schneller Abfolge".
Ich wartete schon "auf gepackten Koffern". Ein knappes Jahr lang; die Justiz wollte mich nun in eine Offene verlegen. Doch die Fachkommission wollte davon rein gar nichts wissen. ,,verwahrung unverändert weiterführen". Mein zuvor von der Justiz als hochwertig, positiv stützend und prognostisch günstig gewertetes soziales Umfeld etwa wurde nun, von denselben Entscheidungsträgern, plötzlich gen au gegenteilig eingestuft. Wer präsidiert die Fachkommission? Meine einstige Untersuchungsrichterin und Anklägerin vor Gericht! Die gleiche Person, die damals Entlastendes mehrfach ignoriert hatte und unter derer Obhut grosse Teile von bei mir "sichergestelltem Material", worunter vieles zu meiner Entlastung hätte dienen können, einfach so verschwand.
Und nun, vor eineinhalb Jahren, taucht ein neuer harter Unschuldsbeweis auf. Eine damals schon existierende, aber noch nicht bekannte Tatsache. Der Anwalt bereitete sorgfältig sein Revisionsgesuch (Wideraufnahmeverfahrensantrag) vor. Es musste laut Gesetz beim ursprünglich entscheidenden Obergericht eingereicht werden.
Dieses schmetterte das Gesuch ab. Den neuen Beweis, die vom Anstaltsarzt hier entdeckte und dokumentierte neue Tatsache, zog der Richter in Zweifel. Den Antrag, die Angaben des Anstaltsarztes gerichtsmedizinisch überprüfen zu lassen, verweigerte er glattweg. Wenn dies ja stimmen würde, so hätte ich dies schon immer gewusst und hätte es bei der ursprünglichen Verhandlung vorbringen können bzw. müssen, so des Richters Meinung. Somit sei alles längst zu spät. So fand es nun auch das Bundesgericht. Ist das denn keine Willkür?
Nie ist mir damals in den Sinn gekommen, was dieser Richter da behauptete. Und weil ich bis zuletzt innerlich überzeugt war, letztendlich für unschuldig befunden zu werden, hätte ich auch nicht an solches gedacht. Ich bin kein Experte! Wofür gibt es Gerichtsmediziner? Auch hatte ich keine entsprechende Erfahrung im Erheben von Beweisen für oder gegen solche Anklagen. Experten darin sind, wenn überhaupt, doch in allererster Linie die Strafuntersuchungsbehörden. Diesen wäre es oblegen, Beweise für oder gegen meine Schuld zu erbringen!
Das Gericht hätte mich freisprechen müssen. Nicht etwa ,in dubio pro reo', sondern wegen erwiesener Unschuld! Schon damals, spätestens am Obergericht 2003, 10 Jahre nach meiner Verhaftung und fast 13 Jahre nach Beginn der Straf-
Heute, 4.3., wurde ich 72 Jahre alt. Zu Beginn der Untersuchung in dieser Sache war ich 44.
Von den Medien kann ich mir kaum Hilfe versprechen; schon vor der Anklage damals jahrelange massive Vorverurteilung mit Bild und Namen, Jahrzehnte an Hetzartikeln, gespickt mit unzähligen Unwahrheiten. Eine einzige Ausnahme: Ein Artikel in der NZZ am 10. Juni 2017 über das Revisionsbegehren. Und einer nach der Niederlage.
Die Wartezeiten beim EGMR sind lange. Der Weg dorthin teuer. Was nur soll ich nun tun, was lassen? Gibt es denn kein Ablaufdatum für Treue, wenn das Geben dabei immer nur einseitig sein durfte? Gibt es nicht eine Art moralische Pflicht, irgendwann die Konsequenzen zu ziehen? Ein letztes Mal danken und sich dann zurückziehen? Um so einmal etwas zurück geben zu können: die Befreiung von der Geissel namens Menschlichkeit, die so manchen guten Menschen nie Genugtuung, sondern all die Jahre nur Mit-
Beat Meier