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Prozessverlauf

Themen > Diverses > Der Fall Thomas N.

Prozessverlauf:


>>>>12.März 2018
Ein Tag vor Beginn eines Prozesses, der über die Schweiz hinaus auf viel Aufmerksamkeit und grosses Medieninteresse stösst, ein noch längst nicht vollständiger Überblick über bisherige Medienmeldungen:


Es gäbe noch diverse Berichte, die bereits zu dieser schrecklichen Tat erschienen sind, aber der Inhalt ist wohl überall etwa derselbe.
Im letzt erwähnten Bericht wird aber die Frage aufgeworfen, die wohl beim "Volk"  auf das höchste Interesse stossen wird und über die in den nächsten Tagen noch viel diskutiert werden wird:
"Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau prüft im Fall Rupperswil die härteste Massnahme des Schweizer Strafrechts: eine lebenslängliche Verwahrung. Deshalb hat sie beantragt, dass zwei Gutachter aufgeboten werden. Am Dienstag, dem ersten Prozesstag, werden sie befragt."

Es wird aber bereits auf die Schwierigkeit hingewiesen, weil Thomas N, die Voraussetzungen dazu kaum erfüllt:
"Damit weckt die Staatsanwaltschaft Erwartungen, welche die Gerichte kaum erfüllen können. Das Bundesgericht hob bisher alle angefochtenen lebenslänglichen Verwahrungen auf, die von tieferen Instanzen angeordnet worden waren. Das neuste Urteil publizierte das Bundesgericht diese Woche  im Fall Marie. Unter den vier bisherigen Fällen sind Täter, welche die Voraussetzungen eher erfüllen als Thomas N., der geständige Täter von Rupperswil."

In der Schweizer Woche vom 10.3.2018 heisst es:
"Die entscheidende Frage für eine Verwahrung lautet: Ist der Täter untherapierbar? Dagegen spricht im Fall von Thomas N. nur schon sein Alter. Er ist 34 Jahre jung. Gemäss Statistik lebt eine Person mit diesem Alter durchschnittlich noch 48 Jahre. Psychiater haben schon Mühe, Prognosen über die Therapierbarkeit für die nächsten 20 Jahre abzugeben. Je jünger ein Täter ist, desto schwieriger wird es, seine restliche Lebenszeit vorherzusagen. Erleichtert wird die Einschätzung über den Erfolg einer Therapie, wenn ein Täter schon eine absolviert hat. Doch N. war vor seiner Tat strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt."


>>> 13.März 2018

Schon kurz nach der Eröffnung des Prozesses wurde klar, dass Thomas N. nicht "lebenslänglich" verwahrt werden kann, denn schon der zuerst zu Wort kommende Psychiater sagt, er könne nicht voraussehen, ob eine Therapie bei Thomas N. keine positiven Auswirkungen haben könnte.

Es zeigt sich auch hier wieder, dass die "lebenslängliche Verwahrung" eigentlich wieder aus unserem Gesetzbuch verschwinden müsste  

  NZZ Prozessauftakt im Fall Rupperswil
    Liveticker der Aargauer Zeitung
    Liveticker 20min
    Liveticker Blick +  Video Blick (mit Beitrag von Viktor Damman - er ist also immer noch im Amt!) > Ich verlinke nur sehr widerwillig mit dem "Blick", aber hier kommt auch Viktor Dammann zu Wort der also immer noch aktiv ist. Vielleicht bewirkt dieser Fall bei ihm eine etwas weniger reisserische Berichterstattung, wenn es um Beat Meier geht. Er hat ja noch nichts geschrieben über das Urteil des BG zum Revisionsbegehen.

>>> 14.März 2018

Liveticker Aargauer Zeitung
Liveticker 20min
Liveticker Blick >>>mit Video-Aussagen von V.Dammann
Die Staatanwältin sagt am Schluss ihres Plädoyers um 10.04:
( Zitate aus der Aargauer Zeitung)
«Eine Strafe kann das Geschehene nicht ungeschehen machen. Das Leid bleibt», sagt Loppacher. Was das Gericht tun könne, sei die Bevölkerung zu schützen und eine lebenslange Verwahrung auszusprechen. «Damit der Beschuldigte nicht nochmals ein solches Verbrechen begehen kann."

"Staatsanwältin Loppacher beschreibt die sexuellen Handlungen, die Thomas N. am Buben der Familie vollzog. Sie sind teilweise so verstörend, dass wir sie hier nicht zitieren."

"Die Staatsanwältin sagt, Thomas N. habe den Vorsatz der Tötung versucht abzuschwächen. Gestern habe er plötzlich
von zwei Türen gesprochen. Er habe sich nicht entscheiden können, ob er gehen wollte oder nicht. Von diesen Türen habe er gestern erstmals gesprochen. Es seien reine Schutzbehauptungen. Er habe sich die Tat genau durchdacht und den Plan so umgesetzt. Er habe die Familie von Anfang an töten wollen. Dafür spreche, dass er zuvor im Internet nach 'Spuren vernichten durch Abbrennen' gesucht hatte."

"Die erstellten Videos der sexuellen Übergriffe würden zeigen, dass Thomas N. seinem Opfer Szene für Szene Regieanweisungen gegeben habe, sagt Staatsanwältin Loppacher. Die Details publizieren wir nicht"

"Die Staatsanwältin stützt sich auf die Aussagen des Beschuldigten. Anfangs habe er die weiteren geplanten Taten unumwunden zu gegeben. In einer Einvernahme habe er gesagt: 'Ich wusste, irgendwann mache ich es wieder.'"

"Am Mittag des zweiten Prozesstages im Vierfachmord von Rupperswil tritt Staatsanwältin Barbara Loppacher vor die Medien. Sie erläutert die Haltung der Staatsanwaltschaft, seine psychischen Störungen hätten keinen Zusammenhang mit der Tat. Zu den Videos, die der Täter während des sexuellen Missbrauchs gemacht hat, sagt sie: "Das ist etwas vom Schrecklichsten, das ich je habe sehen müssen."

"Opferanwalt Meichssner spricht die von der Staatsanwältin geforderte lebenslängliche Verwahrung und ihre Argumentation, der Beschuldigte sei untherapierbar, da die Tat nicht mit einer therapierbaren Störung erklärbar sei, an: 'Das ist ein neuer, interessanter Ansatz. Vielleicht führt er dazu, dass die Bundesrichter einmal ihre Meinung überdenken.'"

"Im Gefängnis fühle sich Thomas N. sehr wohl. Er verhalte sich als Mustergefangener, der sich mit seinen Mitgefangenen unterhalte, jasse, Sport treibe und arbeite. Er sei ein Insasse mit guten Umgangsformen. Daraus könne aber keine Strafmilderung abgeleitet werden."

16.März 2018

20min Livetigger - Das Urteil ist gesprochen:  
"Das Bezirksgericht Lenzburg hat Thomas N. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wird Thomas N. ordentlich verwahrt. Die Bedingungen dafür seien gegeben, sagte Gerichtspräsident Daniel Aeschbach. So verspreche eine stationäre Massnahme keinen Erfolg, es lägen schwere psychische Störungen vor, die mit der Tat in Zusammenhang stünden, die Rückfallgefahr sei hoch und N. habe eine Katalogstraftat bestanden. N. sei skrupellos vorgegangen und habe seine Opfer geradezu geschächtet. «Thomas N. ging primitiv, kaltblütig, empathiefrei und krass egoistisch vor», sagte Aeschbach."

"
«Ohne die diagnostizierten Störungen und die Kernpädophilie hätte Thomas N. die Tat nicht vollzogen», so Aeschbach."

Die Verteidigerin sagt in einem Interview, das Thomas N. froh sei, dass ihm eine Therapie gewährt wird und dass er sich an der Aussicht auf eine solche festhält, was ja für ihn der einzige Lichtblick ist in diesem harten (aber wohl nicht anders zu erwartenden - >meine Bemerkung!) Urteil. Ein Therapie habe er ja bisher nicht gehabt. Sie  wird nach Studium des schriftlichen Urteils und Besprechung mit dem Verurteilten entscheiden, ob es weiter gezogen wird.
Markus Leimbacherr, der Anwalt der Opfer, sagt in einem Inteview, er sei mit dem Urteil zufrieden.
Auch die Staatsanwältin wird nach Studium des schriftlichen Urteils entscheiden, ob es weiter gezogen wird.

Überblick über die BeIträge der  Aargauerzeitung
Blick : interview V.Dammann zum Urteil  
Dammann meint, die Verteidigerin von Thmas N. muss das Urteil weiterziehen, weil es um einiges strenger ausfiel, als sie verlangte. Aber natüriich nur wenn der Angeklagte es auch will.
Livetigger  20min.
NZZ: Nach dem Prozess bleibt enttäuschte Hoffnung :
"Die Details, mit denen sich die Prozessbeteiligten in der letzten Woche konfrontiert sahen (und von denen die Öffentlichkeit zu Recht verschont blieb), offenbaren erst recht Abgründe von unvorstellbarem Ausmass. Die Lektüre der 28-seitigen Anklageschrift, in der das Martyrium der Opfer detailgetreu nachgezeichnet wird, ist kaum zu ertragen. Nie im Leben würde man es für möglich halten, dass ein Mensch zu einer derart bestialischen Missbrauchs- und Gewaltorgie fähig ist – und schon gar nicht, dass sie von einem intelligenten jungen Mann begangen werden könnte, der alle äusseren Merkmale eines Muster-Schwiegersohnes aufweist. Es verstört, wie sehr das ruhige und zurückhaltende Auftreten des Beschuldigten vor Gericht mit der Monstrosität seiner Tat kontrastiert. Wer gehofft hat, die Gerichtsverhandlung könne das Unfassbare erklären, ist enttäuscht. Zurück bleibt ein Gefühl von Hilflosigkeit – bis zum Schluss"

NZZ: Der Mörder von Rupperswil wird ordentlich verwahrt. Was heisst das? Eine Erklärung.
"Gestützt auf die aktuelle Strafurteilsstatistik des Bundesamts für Statistik wurden im Jahr 2016 drei ordentliche und 172 kleine Verwahrungen angeordnet. Die Zahlen sind indes mit Vorsicht zu geniessen, da sie auf den im Strafregister eingetragenen Urteilen basieren. Diese werden indes erst erfasst, wenn sie rechtskräftig werden.

AZ«Am Anfang ist es eine Katastrophe» Zwei Verwahrte erzählen, was auf Thomas N. zukommt

Wie dem Gericht im Fall Rupperswil eine Besonderheit gelingt
Zu diesem Bericht habe ich der Redaktion folgende Bemerkung gesandt:

"Das wurde alles schon x-mal in den letzten Tagen geschrieben.
Das Zutreffendste, was die Verteidigerin von Thomas N. sagte:
"Doch ihr Klient sei «sehr glücklich», endlich eine Therapie zu erhalten. "
Das ist doch die alles entscheidende Frage. Wahrscheinlich wäre diese schreckliche Tat nicht geschehen, wenn der Täter mit seinen für ihn schwer zu ertragenden (sexuellen) Gefühlen nicht allein gelassen worden wäre. Solange die Gesellschaft "Pädophilie" nur als "Kinderschändung" betrachtet und alles ablehnt, was an Positivem zu dieser Veranlagung von unvoreingenommenen Experten (die fast immer einfach ignoriert werden) gesagt wird, darf man sich nicht wundern, wenn Menschen, die innerlich nicht gefestigt sind, ihr Leben nicht mehr in den  Griff  bekommen. Niemand nimmt komischerweise (erstaunt) zur Kenntnis, dass Thomas N. als Fussballtrainer geschätzt wurde und ihm von dort nichts Negatives vorgeworfen wird. Doch jeder Mensch kommt irgend wann zu Grenzen, wo er auf Hilfe angewiesen wäre.  Glücklicherweise verläuft Scheiterung sehr selten so katastrophal. Solange die Gesellschaft aber weiter "Pädophilie" mit "Kinderschändung" gleich setzt und den Betroffenen nur jene Rechte gewährt, welche ihnen (ohne sie selber einzubeziehen) von "Fachleuten" als richtig zugewiesen wird, (als Schlimmstes schon bei kleinsten Verfehlungen bei Strafverfolgung: lebenslang keinen Kontakt mehr mit Kindern, was Thomas N. passiert wäre, hätte jemand entdeckt, dass er "Kinderporno" konsumiert), wird es immer wieder Konflikte geben, die anders ausgingen, wenn Unvoreinenommenheit auch in der Problematik der "Pädophilie" zum Grundsatz würde, wie es doch sonst überall gilt, wo es um die Lösung von wichtigen Problemen geht. Dann müssten eben auch Meinungen und Erfahrungen ernst genommen werden, die nicht einfach nachplappern, was dem "Volk" gefällt. Es müssten den Betroffenen (also auch Kinder, die sich nicht als "Opfer" empfinden) die Möglichkeit gegeben werden, ohne juristisch eingeengte Vorschriften ernst genommen zu werden und sich nicht aus Angst vor Bestrafung zum Schweigen verpflichtet fühlen..."lt
AZ: Die grosse Frage nach dem «Warum» bleibt
"«Ich weiss es schon lange. An Mädchen hatte ich kein Interesse. Am Anfang hatte ich Interesse an Gleichaltrigen. Dann wurde ich älter, aber meine Interessen blieben dort. Ich merkte: Scheisse, ich bin pädophil. (...) Ich habe am Morgen den Computer angelassen und die erste Internetseite war eine pornografische. Wenn ich längere Zeit nicht drauf gehen konnte, wegen Ferien oder so, dann habe ich das gemerkt. (...) Irgendwann wurde es eine Sammelwut. Man schaut sich nicht alle an. Man hat einfach eine Mediathek. Ich dachte, jetzt kommt dann die Polizei. Aber es kam niemand. (...) Irgendwann beginnt man sich vorzustellen, wie es wäre mit einem Kind. Ich hatte aber nie jemanden unsittlich berührt, auch nicht im Fussballclub."
"Planten Sie weitere Taten?
«Ja, irgendwann wäre es passiert. Die nächste Tat wohl im KantonSolothurn.»"
"Herr N., Sie haben das letzte Wort.
«Ich alleine bin für diese Taten verantwortlich, ich alleine habe die Entscheide getroffen, ich bedaure das zutiefst. Falls da ein falscher Eindruck entstanden ist, tut es mir leid. Wie kann man für Entschuldigung bitten für eine solche Tat? Aber Sie haben recht: Das Wort ‹Entschuldigung› hätte wohl vorkommen sollen, darum: Entschuldigung.»


 
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