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Feedback an die NZZ

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----Ursprüngliche Nachricht----
Von : tinjo@bluewin.ch
Datum : 08/03/2018 - 13:32 (GMT)
An : hinweise@nzz.ch
Betreff : Feedback zu einem Artikel auf NZZ.CH

Bemerkungen zum "Kommentar" :

"Weshalb der Verzicht auf die lebenslange Verwahrung des Mörders von Marie richtig ist"
(https://www.nzz.ch/meinung/weshalb-der-verzicht-auf-die-lebenslange-verwahrung-des-moerders-von-marie-richtig-ist-ld.1363844 )

Ich gehe mit allen einig, dass die Verwahrungsinitiative von Anfang an kaum Chancen hatte,  je angewendet  zu werden. Nur schon die Bestimmung, dass (nur) zwei Begutachter sich einig sein müssen, dass eine Therapie nie Erfolg haben könnte, ist doch eine lächerliche Bestimmung. Erstens sind Gutachter keine Götter, also nicht unfehlbar, und zweitens sind auch Gutachter Menschen mit eigenen Überzeugungen, also können Gutachten sehr unterschiedlich, wenn nicht gar widersprüchllch ausfallen.
Doch das nur nebenbei. Mir geht es um einen anderen Fall. Um diesen nämlich, der in Ihrer Zeitung eben wieder zur Sprache kam:
   (https://www.nzz.ch/zuerich/bundesgericht-lehnt-wiederaufnahme-des-verfahrens-gegen-bekennenden-paedophilen-ab-ld.1363044 )
Sie berufen sich auf einen SDA -Artikel, in dem auf eine Weise, die jedem denkenden Journalisten zum Kopfschütteln anregen sollte, gesagt wird: "Wie die Vorinstanz kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass keine neuen Tatsachen vorliegen würden, die nicht bereits zur Zeit des Strafverfahrens bekannt gewesen seien."

Ja, es war schon damals bekannt, dass die Buben keine Verletzungen aufwiesen, also gar nie anal penetriert wurden. Die entsprechenden Untersuchungsberichte an den Buben wurden aber damals als "nicht relevant" einfach ignoriert. Im Abweisungs-Urteil des BG  wird also einerseits bestätigt, dass eine anale Penetration gar nicht stattfinden konnte, weil Verletzungen die Folge gewesen wären. (Umso mehr, als im Urteil behauptet wurde, der Beschuldigte hätte noch Tage bevor die Buben untersucht wurden, eine solche vorgenommen.) Das BG lässt aber die Tatsache nicht als "neuer Beweis" gelten, dass sich Meier gar nicht bewusst war, einen überdurchschnittlich grossen Penis zu haben. Wäre er sich dessen damals schon bewusst gewesen, hätte er dies als Beweis schon damals erwähnen können. Er hat sich aber gar nie um solche Details und Entlastungsgründe gekümmert (und stellte auch keine Vergleiche an), weil er von Anfang an und bis heute bei seiner Aussage blieb, die Buben nie  missbraucht zu haben. (Nur, weil ihm das nie geglaubt wurde, bleibt er verwahrt!)

Ich bringe dies hier in Zusammenhang mit dem oben erwähnten Kommentar, weil es letztlich darum geht, dass ein Verwahrter - ob nach neuem oder altem Gesetz - verwahrt bleibt, wenn er als "untherapierbar" begutachtet wird.

Dies ist bei Beat Meier der einzige anwendbare Grund, der wirklich den Voraussetzungen entspricht die zu einer Verwahrung führen können. Beat Meier verweigerte eine "deliktzentrierte Therapie", (aber nur eine solche!), weil er einfach nicht bereit war, sich mit etwas auseinanderzusetzen, das ihn gar nicht betrifft.  Das ist der Grund, dass er nun seit 25 Jahren im Hochsicherheitsgefängnis(!) sitzt, (mit einer ursprünglichen Strafe von 4 Jahren und 4 Monaten...) ohne jede Hafterleichterung gegenüber Strafgefangenen und nie - nicht einmal einen begleiteten - Ausgang geniessen konnte. Er glaubte aber immer, dass RECHT etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat und musste deshalb die Konsequenz bis heute ertragen.  (Ist das GeRECHTigkeit?: http://tinjos.ch/blog/index.php?id=7jor7yjr)

Es wäre wirklich höchste  Zeit, dass seriöse Medien (wie die NZZ!) diesen Justizskandal einmal unvoreingenomen untersuchten und mithelfen würden, dass ein so lange zu Unrecht Verwahrter endlich seine Freiheit wieder erhält. Frau Hürlmann hat dies in Ihrer Zeitung auf vorbildliche Weise angepackt. Aber leider ist sie ja scheinbar nicht mehr bei der NZZ. Vielleicht ist aber sonst jemand in Ihrer Redaktion daran interessiert, hier endlich für eine seriöse Information der Öffentlichkeit zu sorgen. Besten Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüssen, Martin Joos  (www.  tinjos.ch)
Im Anhang ein Schreiben von Beat Meier, das er nach Erhalt des BG-Urteils erstellt hat!
 

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Auf diesen "Hinweis" habe ich keine Reaktion erhalten und scheinbar hat sich auch niemand mehr in der aktuellen Redaktion diesem "Justizskandal" angenommen...
So bleibt die NZZ auf dem Niveau des "Blick", wo ja die Hetze gegen Beat Meier begann und über ein Viertel Jahrhundert weiter geschürt wurde, Was Frau Hürlimann in der NZZ unvoreingenommen begonnen hatte, wurde durch das Ausscheiden dieser mutigen Journalistin wieder ad acta gelegt...

Wie beim "Blick" wird eben auch in der Redaktion der NZZ mehr auf die Erwartung der Leser, (die der Meinung sind, richtig informiert zu werden...)  geschaut als auf eine unvoreingenommene und unabhängige Berichterstattung, denn eine solche bringt weniger Gewinn!

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