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Wer ist Beat Meier?

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Murg, im Frühling 2012


Wie ich mit Beat Meier in Kontakt kam


Meine erste Begegnung mit "Pädophilen" hatte ich an einem Abend im August 1990 im Boldernhaus in Zürich, wo sich die "Fach- und Selbsthilfegruppe Pädophilie" zu ihrem monatlichen Gesprächsabend traf.
Ich besuchte darauf diese Monatstreffen bis zur umständebedingten Auflösung der Gruppe im Jahre 1994. Im Laufe dieser Zeit erfuhr ich von der Existenz einer anderen Gruppierung zum Thema "Pädophilie", der "SAP"(="Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Pädophilie", ein 1970 in Bern gegründeter und eingetragener Verein).  Mit dieser Gemeinschaft hatte ich nie Kontakt, erfuhr aber, dass dort ein Beat Meier an leitender Stelle sei und dass dieser seit 1983 in Zürich eine "Beratungsstelle für sexuelle Randgruppen" betrieb, aber diverse Probleme mit der Polizei und der Justiz habe. Da die SAP vorwiegend in Bern tagte und sich die Kontakte zwischen den einzelnen Betroffenen aus naheliegenden Gründen in Grenzen hielten, gingen die beiden Gruppen getrennte Wege. Auch gab es einige Konflikte zwischen einzelnen Beteiligten der einen und der anderen Gruppe, sodass jedenfalls ich eher einen negativen Eindruck über die SAP und Beat Meier gewann. Dieser beruhte jedoch auf Aussagen Dritter, und ich hatte weder die Gelegenheit noch das Interesse, die wahren Umstände selbst zu ergünden.
Erst als ich durch meine aktive Mitarbeit  bei der 2002 entstandenen ITParcados, (Informationen zum Thema Pädophilie) mehr über Beat Meier und sein Schicksal erfuhr, begann mich seine Geschichte und sein Engagement  für das Thema "Pädophilie" zu interessieren. Leider konnte ich am Revisionsprozess im Jahre 2003, an dem die Stiefsöhne von Beat Meier ihre damaligen Beschuldigungen gegen ihren Stiefvater widerriefen, nicht teilnehmen. Aus entrüsteten Schilderungen von damals Anwesenden wuchs mein Verlangen, Beat persönlich kennen zu lernen. Ich bekam die von ihm verfasste Biographie zu lesen und den auf sein eigenes Gerichtsverfahren beruhenden Bericht "Verwahrt", woraus ich schon sehr viel über ihn erfuhr.
In dieser Zeit kam ich in Kontakt mit dem Verein "Freebeat"


Es dauerte noch bis im Juli 2005, als ich Beat zum ersten mal schrieb. Ein reger Briefaustausch folgte, bis ich ihn am 3.November 2006 zum ersten Mal besuchen konnte. Seither besuche ich ihn mindestens einmal pro Monat, öfter auch zweimal für jeweils zwei (als höchstes erlaubte!) Stunden.

Beat Meier – Gedanken zu ihm und seiner momentanen Situation.   
16. Mai 2012


Seit nun gut drei Wochen herrscht Ausnahmesituation bei Beat.

Ist es nicht genug, dass er schon seit bald zwanzig Jahren inhaftiert ist und kein Unterschied gemacht wird zwischen Strafverbüssung und Sicherheitsverwahrung?

Ganz abgesehen von der nachweisbaren Gewissheit, dass er für etwas bestraft wurde, das gar nie geschehen ist.

Lassen wir ihn doch selbst zu Worte kommen und erzählen, was passiert ist. Er schreibt in seinem  Bulletin Nr. 6 der IG „Fair-wahrt?“
"Nahezu 20 Jahre lang bin ich nun schon inhaftiert. Von Anfang an arbeitete ich und erntete für Fleiss und Effizienz viel Lob. Aufgrund meines Gesundheitszustandes wurde ich 2007 auf 50% Arbeitsfähigkeit reduziert. Aber auch danach arbeitete ich zur besten Zufriedenheit der Arbeitschefs.
Vor 2 Jahren wurde ich in die Abteilung ASP (Abteilung für Suchtkranke und Pensionäre)
(später  unbenannt in AGE= Abteilung Alter & Gesundheit Anm.MJ-2018) verlegt. Meine Pensionierung stand ja bald bevor. Obwohl ich hier nun wieder mehr Stunden arbeiten musste (um ca. 1/3 reduzierter Arbeitstag), erhielt ich hier anfangs nun lediglich das Mindestentgelt, mit der Zeit nur wenig mehr.
Von Anfang an gingen hier die ohne Zweifel stark durch hetzerische und grossteils falsche Medienberichte geschürten Vorurteile gegen mich weiter. Im Normalvollzug hatte ich damit nur auf der Wohngruppe zu kämpfen – durch Aufseher. Hier in der ASP nun, wo Wohn- und Arbeitsbereiche sich im selben Haus befinden, wurde dies zu einem echten Problem. Im ersten Jahr empfand ich den Umgang mit mir seitens der Werkmeister (welche hier auch als Gruppenaufseher fungieren), als Mobbing pur. Darunter begann nun meine Gesundheit zunehmend zu leiden.
Im März vergangenen Jahres erreichte ich das Pensionsalter. Dies änderte natürlich vorerst nichts. Zwar verzeichnete ich mit der Zeit langsam eine Verbesserung der Haltung der Werkmeister und gewisser Aufseher, fühlte mich jedoch nach wie vor bei der Arbeit innerlich unter starkem psychischem Druck, auch aufgrund dessen, was ich um mich herum hinsichtlich anderer, schwächerer Mitgefangener im Arbeitsalltag erlebte. Zunehmend begann ich mich ernsthaft vor allem um meine Herzbeschwerden zu sorgen. Dies, weil ich spürte: die Grundeinstellung ist unverändert; man hält sich lediglich äusserlich zurück. Die psychische Belastung, die psychosomatischen Auswirkungen spitzten sich eines Tages bei der Arbeit in einem akuten Schwächeanfall mit kurzzeitigem Verlust des Bewusstseins zu, wobei ich mich beim Sturz am Kopf verletzte, wurde mir klar: wenn ich nichts unternehme, mute ich meinem Herz eines Tages zu viel zu.
Ich gab dies Ende November letzten Jahres in einem Schreiben an die Leitung bekannt und quittierte im Dezember die Arbeit. Ich fühlte mich ab sofort gesundheitlich nicht mehr in der Lage, weiter an der täglichen Arbeit in den Werkstätten der ASP teilzunehmen.
Der Anwalt reichte einen Antrag ein für Befreiung von der Arbeitspflicht aufgrund meines überschrittenen Pensionsalters und meiner Gesundheit.
Darauf wurde die Wiederaufnahme der Arbeit verfügt. Der Rekurs an die nächste Instanz enthielt einen Antrag auf aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Verfügung. Vor wenigen Tagen nun kam der Bescheid: der Antrag auf aufschiebende Wirkung wird abgelehnt.
Mir wurde nun (trotz genug auf dem Freikonto dank Pensionsgeld) das Taschengeld ganz gestrichen und gestern Mittwoch, 17.05.2012, zudem mit Zelleneinschluss und Wegnahme u. a. meines Arbeitscomputers gedroht, wenn ich ab Montag 21.05.2012 nicht zur Arbeit erscheine.
Aus Rücksicht auf meine Gesundheit und damit meine Lebenserwartung kann ich die Arbeit nach wie vor nicht wieder aufnehmen.
Die Teilnehmenden und die Gönner und Gönnerinnen der Interessengemeinschaft „Fair-wahrt?“ sind daher hiermit darüber informiert, dass ich fortan, sollte diese Verfügung dauerhaft in Kraft bleiben, nicht mehr in der Lage sein würde, effizient für die IG tätig zu sein. Ohne den PC würde ich nur sehr beschränkt Briefe schreiben können. Ich sehe darin eine wahrscheinlich gewollte Verhinderung meiner Tätigkeiten im Rahmen der IG „Fair-wahrt?“. Dies verstösst meiner Ansicht nach gegen die Menschenrechte!"

Dazu muss vielleicht noch zusammengefasst werden, was Beat auch im erwähnten Bulletin schrieb:

„Vor genau einem Jahr sassen wir hier zunächst zu Dritt zusammen und entschlossen uns, eine Interessengemeinschaft für Verwahrte zu gründen. Daraufhin schlossen sich uns noch drei weitere Verwahrte dieser Abteilung an. Und wir waren uns von Anfang an bewusst, dass auch Massnahmegefangene auf unbestimmte Zeit im Grunde ‚im gleichen Boot’ sitzen, da ihre Haftdauer ebenso ungewiss ist wie jene der Verwahrten nach Artikel 64. Darum sind auch sie bei uns vertreten. Heute machen sie nahezu die Hälfte aller Teilnehmer unserer IG aus.
... Heute sind wir schon fast 70 Verwahrte, Massnahmegefangene und Gönner/Gönnerinnen in einer Interessengemeinschaft vereint. Dies, obwohl uns die Mehrheit aller von uns angeschriebenen Schweizer Strafanstalten boykottieren, ihren verwahrten Gefangenen unser Info- Material vorenthalten! Heute werden wir unterstützt von einem offiziellen Förderverein, gegründet durch Freunde in Freiheit und mir als Vertreter unserer IG. Wir haben mittlerweile eine Stimme, welche zunehmend gehört werden wird!“
Bulletin Nr. 6 der IG „Fair-wahrt?“

Während seine Leidensgenossen sich mehr oder weniger willen- und widerstandslos in ihr Schicksal fügen, wuchs in Beat eine fast übermenschliche Kraft, die offensichtlich menschenrecht-verletzenden Zustände in der Unterbringung und Behandlung von Verwahrten in der Schweiz an die Öffentlichkeit zu bringen. Das geschah zu dem Zeitpunkt, als auch die letzte, noch in absehbarem Zeitraum erhoffte Lösung seiner Gefangenschaft zusammenbrach. Auch das als unabhängig geltende Verwaltungsgericht stützte ihren negativen Entscheid auf das „neutrale“ Gutachten der sogenannten „Fachkommission“, einem Gremium von Experten, die den Menschen, über dessen Zukunft sie zu entscheiden haben, noch nicht persönlich kennen dürfen und ihn vor ihrem Urteil nicht zwingend von Angesicht zu Angesicht begegnen müssen... Es wird grundsätzlich nur über bestehende Gutachten und Vor-Urteile beraten. Nicht der Mensch als solcher wird begutachtet, nur das, was andere über ihn geschrieben und gesagt haben...
Dies zumindest ist die mir durch diverse Fälle bekannte Vorgehensweise dieser Kommission, obwohl in den

R I C H T L I N I E N
über den Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen
bei gemeingefährlichen Straftätern und Straftäterinnen

vom 27. Oktober 2006

bei 4.3. Arbeitsweise
folgendes vermerkt ist:

Die Fachkommission:
a) tagt in der Regel in Viererbesetzung und ausnahmsweise in Dreierbesetzung, wobei stets jede Fachrichtung vertreten sein muss. Mitglieder, die bereits mit der zu beurteilenden Person beruflich befasst waren oder befasst sind, treten in den Ausstand.
b) kann die zu beurteilende Person persönlich anhören und externe Sachverständige zur Beratung beiziehen. Die betroffenen Vollzugsbehörden und Vollzugseinrichtungen sind berechtigt, nach Absprache an den Kommissionssitzungen teilzunehmen.
c) arbeitet im Referentensystem. Im Übrigen legt sie ihre Arbeitsweise selbständig fest.
d) berichtet der Strafvollzugskommission jährlich über ihre Tätigkeit.


Gemäss Absatz b) kann die zu beurteilende Person persönlich angehört werden, muss  aber nicht!

  • Können sich diese Fachleute wirklich vorstellen, was in solcher Art Abgeurteilten vorgeht?

  • Haben sie sich je einmal in deren Lage zu versetzen versucht?


Beat schreibt dazu:

„Sicherheitsverwahrung über die Strafe hinaus darf bei jedem Menschen nur ultima ratio, also letztes Mittel sein. Sie muss ganz besonders seriös abgeklärt und begründet sein, und sie muss in der Folge ebenso seriös gesetzeskonform überprüft werden. Sonst ist sie selber ein Verbrechen, ganz egal welcher Tat ein Mensch ursprünglich verurteilt wurde.“



     14.Februar 2013


Valentinstag - Tag der Freundschaft!


Ich möchte ihn meinen Freunden widmen und mir über meinen gegenwärtigen Kontakt zu diesen Gedanken machen.

Leider hat mein Kontakt zu Beat seit dem Sommer 2012 einen bedauerlichen Einbruch erlitten.

Einmal mehr ist es einem gewissenlosen Schreiberling gelungen, dem vorbildlichen und gar nicht selbstverständlichen Einsatz dieses (zu Unrecht!) Verwahrten zugunsten seiner Mitmenschen, einen schweren Schlag zu versetzen.

In der Folge kam es zu gegensätzlichen internen Diskussionen, wie Beats "IG Fair-wahrt?" weitergeführt und wer weiter daran beteiligt sein soll.

Selbstverständlich liess sich Beat von dieser unsäglich hirnlosen und absolut unbegründeten Attacke nicht von seinem Engagement zugunsten anderer Verwahrten abbringen. Seine IG hat ja nur so weit etwas mit seiner Vergangenheit und mit seiner eigenen Person zu tun, als er sich in derselben Situation befindet wie seine Mitgefangenen.

Er und auch seine Mitengagierten haben ihre Tätigeit und die Bekanntmachung der "IG Fair-wahrt?"  nie mit dem Thema vermischt, das hier auf meiner Website offen zur Sprache kommt.

Dass ich bei Beats IG als Webmaster tätig war und dort für den Blog allein verantwortlich war, kann ja auch nur von ziemlich einfältig Denkenden als eine Vermischung von Interessen und Aufgaben betrachtet und ausgeschlachtet werden. Leider gibt es solche...    

Es war dîeser Schreiberling, der meinte, dem Chef seines Presseelaborates wieder einmal eine Freude zu machen mit einem süffigen Bericht aus der "Pädophilenszene"! Leider wurde damals unwidersprochen hingenommen, was eigentlich eine strafwürdige Unterstellung und Darstellung falscher Tatsachen war: Es wurden ungerechtfertigt Menschen der "Pädophilie" verdächtigt und solche, die dazu stehen, ohne Grund diskriminiert und blossgestellt.

Was bleibt als Quintessenz dieses Geschehens?

  • Verunsicherung bei den engagierten "Pädophilen", was sie denn eigentlich noch tun dürfen, ohne auf diese Eigenschaft reduziert und wegen dieser angegriffen und diskriminiert zu werden! Es ist auch absolut unzulässig, dass - damit verbunden - verbüsste Straftaten aufgewärmt werden. (Es sollte sogar als eines der wenigen sinnvollen Offizialdelikte erklärt werden, sodass solch existenzschädigende Diskriminierungstaten von Amtes wegen geahndet werden müssten)!  

  • Angst und Vorbehalte bei den Gesellschaftskonformen, sich gemeinsam mit "Pädophilen" für etwas zu engagieren: Sie könnten deswegen in Verruf geraten oder als "pädophilenfreundlich" in persönliche oder existenzielle Schwierigkeiten geraten.


Doch es scheint, dass genau diese Folgen gesellschaftskonform und erwünscht sind!


Wundert es also, wenn demzufolge ein von dieser Gesellschaftordnung bis ins Intimste abhängiger Mensch wie Beat, sich so verunsichert fühlt, dass er sich seines Lebens nur noch sicher fühlt, wenn auch er sich absondert? Nicht von allen Menschen, aber von jenen, die ihn wegen seiner Vergangenheit und Veranlagung verfolgen, und von jenen, die ihn in Verruf bringen könnten, mit "seinesgleichen" in Kontakt zu stehen. Mit mir z.B....

So einfach kann aber auch ein solcher Mensch nicht seine persönlichen Bindungen lösen. Da stehen dem vernunftgebotenen Pragmatismus innere Regungen entgegen, die nur schwer zu verdrängen sind. Konflikte sind unvermeidlich und auch fast unlösbar...

In dieser Situation befindet sich nun unser Freundschaftsverhältnis...

Ich weiss selbst nicht mehr, was ich noch tun kann und darf für Beat, wie ich mich weiter für ihn und sein Engagement nützlich machen kann. Soll ich mich ganz zurückzuziehen, damit er nicht weiter im Verruf steht, sich in einem  "pädophilen Netzwerk" zu bewegen?

Ich denke, hier Fragen und Probleme aufzudecken, deren Unlösbarkeit einer Trumpfkarte der gesellschaftlichen Moral gleich kommt:

Es soll gar keine Lösung geben!!!

Warum nicht???   
Diese Frage darf gar nicht gestellt werden!

Es ist einfach so!


Es ist einfach so, weil die Moralvorstellungen der Gesellschaft es nicht zulassen, dass das Phänomen der "Pädophilie" unvoreingenommen hinterfragt werden kann und solche Liebe in keiner Form gelebt werden darf. Wenn aber "die Pädophilen" ausgeschlossen sind, wird auch nie jemand erfahren, wie diese wirklich leben. Das Volk erfährt nur, wenn Schändliches über sie berichtet wird und interessiert sich kaum um die näheren Umstände. "Pädophile sind kriminell, das ist einfach so"..!

Schwer zu ertragendes Fazit zu meinem Freundschaftsverhältnis am Valentinstag 2013:

"Man" will nicht, dass ich mich für ihn engagiere, weil ich ihm als "Pädophiler" schaden, ja ihm sogar die letzte Hoffnung auf Freiheit nehmen könnte!

Er, Beat, hätte zwar gerne auch weiterhin Kontakt mit mir, aber nur so vorsichtig und unauffällig, dass niemand weiter davon erfahren soll als organisationsbedingt die Besuchskontrolleure der JVA Pöschwies und sein engster Freundeskreis...  

Dem aber steht mein unüberwindbarer Drang zur Aufrichtigkeit entgegen und mein Engagement zum Thema "Pädophilie". Ich mache aber nie und nirgends "Reklame" für "Pädophilie" und komme nur dort darauf zu sprechen, wo es Sinn macht und niemandem schadet ....


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Januar 2015


Die Denkpause, die einen Unterbruch meiner Besuche bei Beat zur Folge hatte, dauerte bis in den Frühling 2014.

Seither besuche ich Beat wieder jeden Monat.

Allerdings halte ich mich von seinem Engagement für "fair-wahrt?" zurück und bin dort nur noch Passivmitglied.

Nach wie vor sind diese Besuche bei Beat - neben der kleinen Abwechslungs-Freude  für ihn - eine Belastung für mich, weil es mir einfach nicht in den Kopf geht,

  • dass ich mich als Schweizer damit abzufinden habe, dass Menschen in unserem hochzivilisierten Land lebenslang eingesperrt werden können, ohne dass sie je etwas getan haben, das andere ernsthaft geschädigt hat,

  • dass die Mehrheit der Schweizer/innen dafür ist, dass Verwahrung (sogar ohne peridodische Überprüfung der noch bestehenden Gefährlichkeit) in Ordnung ist,

  • dass es niemanden interessiert, was Statistiken beweisen: nämlich, dass mindestens 8 von 10 straffällig Gewordenen nicht mehr rückfällig werden, also mindestens 8 von 10 Verwahrten zu Unrecht eingesperrt bleiben! Das ist nur eine Statsistik, es gibt aber noch viele weitere Begründungen, die eindeutig beweisen dass Verwahrung keine Garantie für mehr Sicherheit für das "brave" Volk bedeutet.


Natürlich kann und darf von mir verlangt werden, dass ich die Belastung dieser menschenrechtsverletzenden Tatsachen ertrage und ich mich deshalb nicht von Besuchen im Gefängnis abhalten lasse. Denn im Vergleich zu Beat, der all das zu ertragen hat, ist das ja eine kleine Last.

Hier noch einmal eine kurze Zusammenfassung, was Beat als Verwahrter auf sich nehmen muss:

  • seit über zwanzig Jahren leben wie ein Strafgefangener, obwohl er seine gerichtlich festgesetzte Strafe schon längst abgesessen hat,

  • keinerlei Erleichterungen im Vergleich mit anderen Strafgefangenen,

  • keine Aussicht auf je einmal einen Urlaub, im Gegensatz zu "normalen" Strafgefangenen,

  • unmenschliche Einschränkung in der Kommunikation mit der Aussenwelt in einem Masse, das für zivilisierte Länder auf der untersten Stufe steht,

  • jahrelange Verfahren und teure juristische Abklärungen mit kaum aussichtsreichen Erfolgsaussichten auf eine Veränderung seiner Zukunft. (Hauptgrund: Beat ist - gemäss immer noch abrufbaren "Blick"-Elaboraten: "der schlimmste Bubenschänder der Schweiz", der nie mehr raus kommt, wenn es nach dem damals zuständigen Oberstaatsanwalt Brunner geht, der ihm persönlich sagte: "ich werde dafür sorgen, dass Sie nie mehr aus dem Gefängnis kommen.")


Es kommt also eine Belastung hinzu, die auf persönlichen Resentiments beruht und unberechtigterweise von allen involvierten Gremien eins zu eins übernommen wird:

Wer als "pädophil" geoutet ist, (ob freiwillig oder nicht, steht hier nicht zur Diskussion), dem bleibt fast keine Möglichkeit, sich irgendwie noch für etwas zu engagieren, das der Öffentlichkeit zugute kommt.

Wenn Beat auch mit seinem - bisher sehr erfolgreichen - Einsatz für andere Verwahrte mit dem Verein "fair-wahrt?" eine Ausnahme der Regel zu geben versucht, gelingt ihm das nur, indem er sich von allem abgrenzt, was ihm wegen einer Verbindung mit "pädophil" zum Verhängnis werden könnte.
Zum Beispiel also auch meine Mitarbeit in seinem Verein...

Es gibt aber eine weitere Ausbreitung dieser Einschränkungen auf "nichtpädophile" Menschen, die sich mit "Pädophilen" abgeben, oder mit ihnen zusammenarbeiten oder geabeitet haben.  

Dazu ein aktuelles Beispiel, wie voreingenommen und unüberprüft bis in die höchsten Gremien unseres Landes willkommen ist, was unter "Kinder- oder Opferschutz" daherkommt und wie schnell Menschen einfach ausgeschlossen werden, die auch "Pädophile" als Menschen wie andere annehmen und mit solchen zusammenzuarbeiten bereit sind:

Mobbing wegen "Pädophilie"


 
 
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