Gedanken zum BG-Urteil - tinjo!

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Gedanken zum BG-Urteil

Privat! > DU > Begegnungen > Beat Meier

Hier habe ich über die Eingabe und den Verlauf des Gesuches zum Wiederaufnahmeverfahren vor dem Zürcher Obergericht berichtet. Nach der schnöden obergerichtlichen Abweisung wurde das Gesuch vor das Bundesgericht gebracht.

Dieses hat nun sein Urteil gesprochen!

Diese erneute Abweisung eines sehr wohl begründeten Gesuches vor unserem höchsten Gericht gibt nicht nur zu denken, sondern vertieft in mir (und vielen Mitfühlenden...) einmal mehr die Ohnmacht und die Hilflosigkeit sich gegen solche UngeRECHTigkeit wehren zu können.
Beat hat nach Erhalt dieser "Hiobs-Botschaft"  -  kurz vor seinem 72. Geburtstag - an diesem Tag einen "Lagebericht" geschrieben, der in prägnanter Zusammenfassung aufdeckt, wie skandalös sich alles zu seinen Ungunsten entwickelt hat und wie ungeRECHT und unzutreffend schon seine erste Verurteilung zustande kam.

In unserem Land gibt es für Beat nun keine juristische Möglichkeit mehr, sich gegen die ihm widerfahrene UngeRECHTigkeit zu wehren. Es bleibt der Weiterzug an das EGMR. Aber das kostet nocheinmal viel Geld und dauert dann wohl lange, bis es behandelt wird und allfällige  Zweifel an weniger Unvoreingenommenheit als vor den Schweizer Gerichten sind zumindest nicht auszuschliessen...
Doch warum eigentlich alles noch einmal von vorne beginnen, wo doch das Vierteljahrhundert, das Beat ungeRECHTerweise hinter Hochsicherheitsmauern  verbringen musste, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann!
Angenommen, der Gang nach Strassburg brächte über kurz oder (eher) lang einen "Freispruch" für Beat, würde das den Staat sehr viel Entschädigungsgeld kosten. Schon deshalb ist anzunehmen, dass alles versucht wird, um diesen "worst case" für die Schweizer Justiz abzuwenden.

Beat selbst  wünscht sich ganz einfach die möglichst baldige Freilassung. Dass er je eine staatliche Entschädigung für das so lange erlittene UnRECHT erhalten wird, daran will er gar nicht denken, so fern ist die Erfüllung von solchen zwar absolut beRECHTtigten Wünschen.

Immer mehr erhält ein Wort höchste Priorität für die Zukunft von Beat. Dabei ist er nur einer von Unzähligen, die sich danach sehnen: nämlich

nach GeRECHTigkeit!


Doch um solche zu erreichen, braucht es ein ganz konkretes und vor allem unvoreingenommenes Erfassen einer bestehenden Situation, aber vor allem um den menschengeRECHTen Einbezug des betroffenen Menschen.
Das ist bis jetzt im ganzen juristischen Geschehen, das Beat zu erdulden hatte, noch nicht geschehen. Beat hatte noch nie wirklich Gelegenheit oder wurde ihm das RECHT gewährt, unvoreingenommen angehört zu werden oder sich gegen die vielen falschen Beschuldigungen zu wehren.

Doch wie kann er zu seinem RECHT kommen? - Was kann dafür getan werden?
Ich habe es versucht, wenigstens beim Direktor der JVA Pöschwies etwas mehr Menschlichkeit und Objektivität zu wecken. Doch seine Reaktion kann hier nachgelesen werden.
Er ist in keiner Weise bereit, auf eine Kritik einzugehen und behauptet einfach, sowohl vor Gericht wie auch in seiner Anstalt sei alles bestens.
Zwar wünschte  er sich einen "Zauberstab", mit dem verursachtes Leid ungeschehen gemacht werden könnte, also es kein "Opfer" mehr gäbe.
Dass aber diejenigen, die - ob zu RECHT oder eben auch zu UnRECHT - in seiner Anstalt sitzen, auch zu ihrem RECHT kommen, glaubt er zwar, aber lässt null Kritik zu und ignoriert alles, was vom betroffenen Gefangenen, aber auch von diesen ihm Nahestehenden vorgebracht wird.
Aktuelles Beispiel ist die bis jetzt andauernde (11.März 2018)  interne Verweigerung, Beats Anmeldung für eine akademische Ausbildung weiterzuleiten.
Zudem wartet Beat schon lange vergebens auf Antwort vom Direktor auf seine beRECHTigte Kritik, dass ihm eine Hilfeleistung gegenüber einem vor kurzer Zeit freigelassenen Verwahrten erschwert wird.
Die Unmöglichkeit, mich weiter direkt an den Direktor zu wenden, habe ich zwar befürchtet, wird mich aber nicht davon abhalten, indirekt Einfluss zu nehmen und auch weiter und an anderer Stelle die Frage aktuell zu halten, ob es Aufgabe eines JVA-Direktors sein kann und darf, Empfehlungen abzugeben, ob ein Vewahrter weiter verwahrt bleiben soll oder nicht. (Zumindest müsste dann gewährleistet sein, dass sich der Direktor ernsthaft mit  der aktuellen Situation befasst hat und über alle Berichte zum betroffenen Verwahrten kennt und auch berücksichtigt in seiner Empfehlung. Das hat er hier sicher nicht getan, denn es bestehen auch aktuelle Berichte zu Beat, die gegen die Verwahrung sprechen.)
Was ich über die "lebenslängliche Verwahrung" denke, ist hier zu lesen.   

Dieter Gieseking der Organisation "K13", die sich für die Rechte der Pädophilen  in Deutschland einsetzt schreibt hier über den "Fall Beat Meier". Ihm ist in Europa kein vergleichbarer Fall bekannt, wo die Justiz so unnachgibig handelt.

Zur Zeit ist ja in unseren Medien "Verwahrung" ein viel diskutiertes Thema.
Erst gerade wurde eine "lebenslange Verwahrung"  vom Bundesgericht (mit Recht!) rückgängig gemacht.   
Hier der Hinweis, auf eine wohl bald geltende Neuregelung bezüglich Verwahrte nach § 64: "Eine Neuüberprüfung für die Weiterführung einer Verwahrung soll nur noch alle 3 Jahre anstatt wie bisher jedes Jahr erfolgen."
Das würde für Beat bedeuten, dass für ihn erst in drei Jahren wieder eine Möglichkeit bestände, "frei" zu kommen.
Ein neues Zugeständnis für das Bedürfnis des "Volkes" nach noch mehr Sicherheit und eine neue Hürde für "normal" Verwahrte und ein weitere Verstoss gegen das Menschenrecht...

Für Beat keine Überraschung, denn diese Regelung entspricht ja schon lange der gesetzeswidrigen Praxis! Aber nach all seinen durchgestandenen UngeRECHTigkeiten ist  eine solche Frist immerhin absehbar und eine letzte grosse Hoffnung auf Freiheit, auch wenn "das Volk" sich lieber noch mehr Verschärfungen und noch mehr Verwahrte wünschte  ...



 
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