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Im folgenden möchte ich zu Berichten und Kommentaren zu einem aussergewöhnlichen Fall in verschiedenen Zeitungen meine Ansicht äussern.
(Online-
Psychotherapie für St.Galler Inzest-
"Sie liess sich von ihrem Sohn befriedigen, verbreitete pornografische Bilder ihres Kindes und schrieb, sie wolle ein Kind von ihm: Das Kreisgericht St.Gallen hat eine 47-
Kommentare:
"topal (16. August 2016, 17:26)
zweierlei Mass
Ich finde das Urteil akzeptabel. Mich erstaunt allerdings, dass es offenbar auch so geht. Wenn die selben Handlungen durch einen Vater vorgenommen worden wären, wäre das Urteil extrem viel härter ausgefallen. Weshalb macht unsere Gesellschaft für die selbe Tat so grosse Unterschiede? Warum werden Frauen und Männer so unterschiedlich hart angefasst"
Auch ich hätte an sich nichts gegen dieses Urteil, weil es Rücksicht nimmt auf das weitere Ergehen des Buben und ihm wenigstens den von ihm selbst gewünschten Kontakt zur Mutter lässt, soweit dies verantwortbar ist. (Welche Grenzen gesetzt werden müssen, werden sich sogenannte Fachleute sicher nie ganz einig!) Auch ist weder der Mutter noch dem Sohn geholfen, wenn sie für lange Zeit ins Gefängnis müsste. Ob aber die angeordnete ambulante Therapie genügt, kann bezweifelt werden. Ich finde, die Psyche dieser Frau müsste -
Dass der Bub am liebsten wieder zu seiner Mutter zurückkehren möchte, kann ich gut verstehen und wäre wohl auch möglich bei Überwachung durch wirklich fähige Fachleute. Ich bekomme aber nirgends eine Antwort, wo eigentlich der Vater dieses Buben ist und was er zu den Taten seiner Frau zu sagen hat und dass er scheinbbar gar keine Rolle spielte in dieser "Gerichtsabsprache."
Was mich aber in eine -
Ich erinnere einmal mehr an den "Fall Beat Meier" -
Es müssen Unzählige viel zu harte Strafen absitzen für -
Dieser "Fall" müsste eigentlich eine Wende bringen im Strafrecht und dazu führen, dass so manches ungerechte Urteil überprüft werden müsste und zu Gunsten der Verurteilten ausfiele! Dann hätte hier das St.Galler Kreisgericht sogar ein wirkliches Vorbild-
Milde Strafe für Mutter, die sich am eigenen Sohn verging
"Nur 22 Monate bedingt für eine Mutter, die über Jahre sexuelle Handlungen mit ihrem Sohn beging. Zwei Gründe waren für die Richter am St. Galler Kreisgericht ausschlaggebend für die milde Strafe: Einerseits kooperierte die im Januar 2015 verhaftete Deutsche – sie sass 40 Tage in U-
"Die Mutter hat sich vom Mai 2009 bis zum August 2013 mehrmals vor den Augen ihres Sohnes selbst befriedigt. Er war damals zwischen sieben und elf Jahre alt. Als der Junge knapp zehnjährig war, musste er seiner Mutter einen Vibrator einführen und sie so befriedigen. Zudem hat die Frau teilweise Bilder der Übergriffe hergestellt und diese per E-
Doch nicht nur das. Die heute 47-
"Gestern wurde der Frau vor dem Kreisgericht St. Gallen der Prozess gemacht – im abgekürzten Verfahren. Das bedeutet, dass die Beschuldigte geständig ist und sich Staatsanwältin und Verteidiger auf einen gemeinsamen Urteilsvorschlag einigen konnten. Die Staatsanwältin hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten gefordert, abzüglich der Untersuchungshaft. Zudem soll die Frau unter Bewährungshilfe gestellt werden und sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen, so wie es das psychiatrische Gutachten vorschlägt. Die Beschuldigte soll die Verfahrenskosten in der Höhe von 32'000 Franken übernehmen und dem Sohn 10'000 Franken Genugtuung bezahlen."
Wie ist es möglich, dass ein so gravierender "Fall" mit einem "abgekürztes Verfahren" abgetan wird und es zu einem Urteil kam, das schon vor der Verhandlung abgesprochen war? Die Frage stelle ich auch hier vor dem Hintergrund, dass hier an sich mit viel mehr Vernunft vorgagangen wurde als in so manch anderem "Fall", wo "Täter" zu viel zu hohen Strafen oder gar ganz zu Unrecht verurteilt wurden.
"Gemäss dem psychiatrischen Gutachten liegen bei der Frau keine psychischen Störungen vor, auch habe die Frau keine pädophilen Neigungen. «Es ist der Frau einzig darum gegangen, ihre sexuellen Bedürfnisse auszuleben.»"
"Dass der Strafantrag aber nur bei 22 Monaten liegt, begründete die Staatsanwältin einerseits mit der leichten bis mittelgradigen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit, andererseits damit, dass sie sich – auf Druck der Schwester – vom Guru löste und regelmässig in Beratung ging. Die Maximalstrafe für sexuelle Handlungen liegt bei fünf Jahren; in Wiederholungsfällen kann sie bis auf siebeneinhalb Jahre erhöht werden.
Diese Staatsanwältin möchte ich überprüfen, wenn sie Strafanträge zu ähnlichen Vergehen von Männern stellt. (Vielleicht würde sie mich positiv überraschen...?)Dass bei dieser Mutter keine "psychischen Störungen" vorliegen oder während ihrer Tatzeit bestanden, kann doch nicht in Wahrheit bezweifelt werden! Weshalb muss sie sich denn einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen? Und wenn diese Frau keine "pädophilen Neigungen" hat, dann soll mir ein wirklicher Fachmann erklären, was er unter "pädophile Neigungen" zählt und was nicht!
Das Gericht folgte den Anträgen der Staatsanwältin und segnete den Urteilsvorschlag vollumfänglich ab. In der kurzen Befragung durch den Richter hatte die Beschuldigte gesagt, dass sie die Taten nicht schönreden wolle. Aber sie sei unter starkem Druck ihres damaligen Gurus gestanden und habe Schritt für Schritt Grenzen überschritten."
Gut und recht, wenn diese Frau dem Guru eine Mitschuld zuschiebt. Ich bin aber sicher, dass eine solche "Ausrede" zu einer Strafverschärfung geführt hätte, würde es sich um einen Täter und nicht um eine Täterin handeln...
"Laut der Mutter ist der knapp 14-
Sohn missbraucht – keine Haft für Mutter
"Ein ungewöhnlicher Fall wird am Dienstag vor dem Kreisgericht St. Gallen verhandelt. Es geht um sexuelle Handlungen mit einem Kind – durchgeführt von einer Frau. Zudem hat die 47-
"Doch nicht nur das. Die heute 47-
Wie schon weiter oben erwähnt, wurde vom Gericht die Herstellung von Kinderpornographie scheinbar gar nicht weiter beachtet. Vergleicht man dies mit Fällen, bei denen zum Beispiel die Existenz eines "Täters" gefährdet wird durch den Verlust aller geschäftlichen Unterlagen durch die Konfiszierung aller Computer und der Verweigerung der Rückgabe auf unbestimmte Zeit, nur weil z.B.auch nur ein einziges Bild gefunden wurde, das von der Staatsanwaltschaft als "kinderpornografisch" eingeschätzt wird -
"Laut Suzanne Erb, Ärztliche Direktorin der Kinder-
"Doch, welche Art Mensch ist zu Inzest veranlagt? Jérôme Endrass, Professor der Psychiatrisch-
"Die Haftstrafe wird zugunsten einer Psychotherapie aufgeschoben. Das Gericht stimmte damit im abgekürzten Verfahren der Einigung zwischen der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung und der Anwältin des Sohnes zu. "
Dass der Anwalt des Sohnes zugestimmt hat, finde ich gut und richtig. Er wird auf den Sohn gehört haben, der ja am liebsten wieder mit der Mutter zuusammen sein möchte, die ja eingesehen hat, was für eine Dummheit sie gemacht hat.
Wie schon erwähnt, finde ich es aber eigenartig, dass bei einem solch schwer wiegenden "Fall" ein abgekürztes Verfahren möglich ist, wo doch bei vielen weit weniger schlimmen Vergehen, ein "Riesentheater" veranstaltet wird...!
Sohn jahrelang missbraucht
Therapie statt Haft für Inzest-
"Die Anklageschrift gibt Einblick in die kranke Welt, in der die Mutter über Jahre lebte. Luca* ist erst acht Jahre alt, als seine Mutter in E-
"Luca ist knapp zehn Jahre alt, als er seine Mutter im Wohnzimmer mit einem Vibrator befriedigen muss. Damit nicht genug: Die Angeklagte hält diese perversen Spiele mit der Kamera fest, schickt die Bilder später per Mail einem Mann."
Wer ist dieser Mann, warum wird der nicht auch angeklagt?
"Einsicht zeigt die Frau zu jener Zeit keine. Im Gegenteil, sie steigert sich mit ihrer Schreiberei noch selber in ihren Drang: «Ich muss meiner Familie sagen, dass ich eine Inzest-
Warum hat "ihre Familie" und alle, die davon wussten, nichts unternommen? Warum ging dieses Handeln der Mutter so lange ungehindert weiter? Warum wird dies nicht untersucht und werden Mitwisser nicht zur Rechenschaft gezogen?
Kommentare:
Jürg Brechbühl aus Eggiwil
"Mag sein, dass die Frau krank ist. Die Mitwisser gehören eingesperrt. Die können für sich nicht dieselbe Ausrede in Anspruch nehmen"Roger Berger
"Und was passiert mit all jenen, die von diesen obszönen Machenschaften wussten? Die müssten doch auch zur Rechenschaft gezogen werden. Schlussendlich geht es um ein Kind."
Die Frau ist krank, oder war es zumindest, solange sie in ihrem Wahn lebte und nicht bemerkte, dass sie über einen Menschen (ihren eigenen Sohn!) vefügte wie über ein Sexspielzeug, das sie unbedingt für ihre eigenen Bedürfnisse in Besitz nehmen wollte. Aber die Mitwisser können sich mit nichts herausreden und kommen trotzdem scheinbar ohne jede Befragung, geschwiege denn Strafe, davon!
Die Ausrede der Inzest-
Der indische Sex-
"Heute Morgen stand Sonja G. (47) vor dem St. Galler Kreisgericht. In der Befragung gab die deutsche Staatsbürgerin zu, mit ihrem Sohn sexuelle Handlungen vollzogen zu haben, als er zwischen 7 und 11 Jahre alt war. Und dass sie Bild-
Sie habe das Material zwei Personen zugänglich gemacht, die Mitglieder einer sektenähnliche Gemeinschaft seien, sagte der Richter."
Weshalb sagte der Richter das und liess es scheinbar dabei bewenden, obwohl diese Kinderporno-
"Die Staatsanwältin, die sich schon im Vorfeld mit der Verteidigung auf das Strafmass geeinigt hatte, wies noch einmal auf die Leiden des Opfers hin: «Die Angeklagte machte ihren Sohn im doppelten Sinn zu einem Opfer. Er wird die früh erlebte Sexualität verarbeiten müssen. Er muss auch die Bilder von seiner Mutter verarbeiten.» "
Wahre Worte einer Staatsanwältin!
Warum aber dieses "abgekürzte Verfahren" bei einem so schweren Vergehen?
Oder besser andersherum:
Warum wird bei so vielen anderen Gerichtssachen, bei denen weit weniger Schaden entstand -
Emma Fischer aus Sankt Gallen
"Ich bin eine Frau, und finde es ungerecht, dass diese Frau keine Strafe bekommt, für das, was sie dem Kind angetan hat; ein Mann hätte Haft mit anschliessender Sicherheitsverwahrung und zuzüglich Therapie aufgedonnert bekommen, sein Gesicht wäre überall zu sehen gewesen. Das ist Männer Diskriminierung"
Ich stimme der Frau Fischer zu, was den Unterschied der Bestrafung dieser Frau im Vergleich zur Bestrafung von Männern betrifft. Ich bin aber grundsätzlich gegen Bestrafungen, die Betroffene noch mehr aus dem Gleis werfen. Wiedergutmachung geschieht nicht durch eine Gefängnisstrafe, sondern durch eine Regelung und Unterbringung Beschuldigter, die diese zur Einsicht ihrer Fehler und Wiedereingliederung in die Gesellschaft führen und zu der die Geschädigten auch etwas zu sagen haben, aber ohne dass auf allfälllige Rachegedanken eingegangen wird.
Marc Brönnimann , via Facebook
"Schön?! Kind missbrauchen plus Fotomaterial davon weitergeben= O Strafe auf Deutsch gesagt. Plus was ist mit den Personen die Fotos davon wollten,bzw. Erhalten haben? Krass. Wenn das ein Mann gemacht hätte "
Ja, wenn das ein Mann gemacht hätte... Heute darf jeder mutmassliche "Pädophile", bei dem auch nur ein Bildchen gefunden wird (das -
«Bei einem Mann sähe das Urteil ganz anders aus»
Der Forensiker Ralph Aschwanden versucht in die Psyche der Mutter zu blicken
""Vor allem das «schützende» Schamgefühl ist für die spätere Beziehungsfähigkeit eines Menschen wichtig. Wird dieses nicht richtig ausgebildet oder «abtrainiert», wird der Betroffene später Probleme mit seiner Sexualität haben. Es kommt zu einer sexuellen Verwahrlosung, die sich in Promiskuität oder gar Prostitution äussern kann. Ausserdem besteht die Gefahr, dass das Missbrauchsopfer selbst zum Sexualstraftäter wird."
Es kann sein, dass Aschwandens Prognose zutrifft. Es kann aber auch sein, dass ein Kind alles besser verarbeitet, als angenommen wird. Denn auch Kinder sind Menschen und nicht jeder Mensch reagiert gleich wie der andere...
"Vor allem im Kleinkindesalter bleiben diese häufig unerkannt. Zudem werden sexuelle Übergriffe an Pubertierenden durch Frauen von der Gesellschaft und sogar von den Opfern selbst häufig verharmlost. Bei Männer wird hingegen teils fast schon «hysterisch» reagiert und vorverurteilt. Nicht selten liegen auch falsche Anschuldigungen vor."
"Pädophilie ist nicht heilbar. Sexuelle Neigungen bleiben mehr oder wenige über das ganze Leben stabil, sie lassen sich höchstens unterdrücken. Die meisten Pädophilen – und es gibt weit mehr als es pädophile Straftäter gibt – haben ihren Sexualtrieb im Griff."
Das stimme ich ihm voll zu!
"Es ist häufig so, dass Frauen bei sexuellen Übergriffen sehr viel mildere Urteile als Männer erhalten – weil sie Frauen sind und den Richter etwa mit einer gekonnten «Heulnummer» täuschen können. "
Ich glaube, da braucht es nicht einmal eine "Heulnummer" der Frau. Wenn eine Frau einen Buben "vernascht", ist das -
"Zudem ist es ein Widerspruch, wenn man zuerst festhält, sie sei nicht psychisch krank, sie dann aber doch in eine stationäre psychiatrische Behandlung schickt.."
Stimmt!
Kommentare:
Paolo Hugentobler:"Ich finde das Urteil skandalös: Jahrelanger Missbrauch und kein Gefängnis? Nicht psychisch krank... was soll dann die psychische Behandlung? Bei einem Mann wäre sicher wieder nach Verwahrung und weiss nicht was geschrien worden und man hätte ein riesen Theater gemacht, als wären Pädophile Monster... dabei ist es halt einfach so, dass ein kleiner Teil der Menschen diese Neigung hat ohne etwas dafür zu können. War schon immer so und wird immer so sein."
Was Herr Hugentoblers Ansicht zur Bestrafung eines Mannes mit einem solchen Vergehen und was "Monster" und "Pädophiler" betrifft, stimme ich ihm zu. Dass er für die Frau "Gefängnis" wünscht, widerspreche ich ihm. Weshalb, habe ich schon weiter oben begründet.
Silvio Hertli , via Facebook
"Dieses Urteil ist ein Witz! Wenn ein Mann selbiges mit seiner Tochter macht, wird er verwahrt, ohne Wenn und aber -
Absolut berechtigte Frage, die wohl unbeantwortet bleibt...
Folgen, die eigentlich aus diesem "Fall" entstehen sollten:
Überprüfung und Korrektur aller Gerichtsurteile, die weit weniger gerecht ausgefallen sind, als hier vor dem Kreisgericht St.Gallen.
Doch das bleibt wohl ein nirgends sonst so betrachteter Wunschgedanke von mir...!