Mails vom März 2018 - tinjo!

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Mails vom März 2018

Privat! > DU > Begegnungen > Beat Meier

----Ursprüngliche Nachricht----
Von : andreas.naegeli@ji.zh.ch
Datum : 08/03/2018 - 14:56 (GMT)
An : tinjo@bluewin.ch
Betreff : Antwort: Verwahrung!

Sehr geehrter Herr Joos

Ich kann Ihnen den Empfang Ihrer beiden E-Mails bestätigen.

Zu beiden Urteilen unseres höchsten Gerichts habe ich keinen Kommentar abzugeben. Wir haben ein gut funktionierendes Justizsystem, in welchem die Gerichte ihre Entscheide, gestützt auf das geltende Recht, unabhängig fällen. Da wiederhole ich mich wohl. Ich kann im juristischen Sinne den Urteilen sehr gut folgen.

Ich erlebe die zum Teil sehr schwierige und hoffnungslose Situation der Gefangenen täglich sehr direkt. Und ja, diese menschlichen Schicksale berühren mich und ich würde auch gerne mit einem Zauberstab die Situation im Handumdrehen verbessern, dafür müsste man aber wohl geschehenes ungeschehen machen können. Die Realität sieht aber so aus, dass es, durch die zum Teil sehr schlimmen Taten, Opfer gegeben hat. Diese Opfer und ihre Angehörigen, aber auch die Gesellschaft erwartet einerseits Sühne, ganz besonders aber Schutz vor Wiederholungstätern. Dies bedeutet im Extremfall, dass Menschen verwahrt werden.

Ihre fortwährenden Beschuldigungen ("vorschriftswidrige Schikanen") und Unterstellungen ("fehlende Menschlichkeit", "fehlenden Interesse") dienen der Sache nicht. Es ist nur unserer absolut professionellen Haltung zu verdanken, dass dies keine Auswirkungen auf den Umgang mit den uns anvertrauten Menschen hat. Nach meinem Erleben reagieren Sie sich nur an einer Person ab, deren Namen Sie kennen. Geht das so weiter,  werde ich In Zukunft Ihre Mails weder lesen, noch beantworten.

Freundliche Grüsse
Andreas Naegeli


Kanton Zürich
Direktion der Justiz und des Innern
Amt für Justizvollzug
Justizvollzugsanstalt Pöschwies

Andreas Naegeli
Direktor
Roosstrasse 49
8105 Regensdorf
Telefon +41 44 871 16 01
Fax +41 44 871 17 13
andreas.naegeli@ji.zh.ch
www.justizvollzug.zh.ch




Von:        TINJO <tinjo@bluewin.ch>
An:        andreas.naegeli@ji.zh.ch
Datum:        07.03.2018 19:50
Betreff:        Verwahrung!




Martin Joos
Punkthausstr.9
8877 Murg

Sehr geehter Herr Direktor Naegeli,

Ich muss mich nochmals melden. Eben habe ich vom Urtel des
Bundesgerichtes vernommen, das eine lebenslängliche Verwahrung eines
Doppelmörders aufgehoben hat. Ob dieser Mann je wieder frei kommt, ist
zwar nicht sicher (und dürfte eigentlich nicht sein, aufgrund seiner
brutalen Taten). Was mich aber (ehrlich eigentlich gar nicht) erstaunt,
ist die "Zufälligkeit" wie unser Bundesgericht Fälle beurteilt.

Nochmals ein Gund, dass ich nichts auslassen kann, um mich für die
Freilassung von Beat Meier einzusetzen. Jeder einigermassen vernünfitg
denkende Mensch würde so handeln, würde  er sich unvoreingenommen mit
dem Schicksal des Menschen Beat Meier befassen. Weil Sie einer der
massgebenden Leute sind, der über die Weiterführung der Verwahrung von
Beat Meier zuständig ist, muss ich Sie erneut daran erinnern, in Zukunft
ihre "Empfehlungen" nur nach genauem Studium der Akten abzugeben.

Mit freundlichen Grüssen, Martin Joos

[Anhang "BM 4.3.18.pdf" gelöscht von Andreas Naegeli/Pöschwies Leitung Hauptabteilung/Justizdirektion]


 
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