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Berufsverbot für pädophile Lehrer ...

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 9/1/2012 22:47:06
Tags: Berufsverbotpädophile_Lehrer

Berufsverbot für pädophile Lehrer

Ein Lehrer bringt seinen PC zur Reparatur. Auf der Festplatte wurden „ Hunderte Kinderpornos“ gefunden. (Wer Einblick hat, was bei Verdächtigen als solche gewertet wird, weiss, dass immer etwas "Grauenhaftes" gefunden wird, wenn man es haben will...) Die Reparatur-Firma spedierte den PC zur Staatsanwaltschaft. Der Lehrer wurde sofort vom Dienst freigestellt und bekam nach seiner Verurteilung Berufsverbot.
«Bisher hatten wir bei Sexualdelikten einen Spielraum», sagt Wendelspiess. «Die neue Regelung macht unsere Arbeit einfacher: Der Entzug des Lehrerdiploms  ist zwingend. Da gibt es keine Diskussion.»
«Dies ist zwar ein Einzelfall, aber leider doch typisch»
, meint Martin Wendelspiess, Leiter des Volksschulamtes des Kantons Zürich. In einer Zusammenfassung des hier kommentierten Berichtes  ist klarer ersichtlich, dass dieses neue Gesetz ab sofort im Kanton Zürich gilt.

Auch in anderen Kantone sei pädophilen Lehrern der
Kampf angesagt. Und dann wird es ja einmal zur Abstimmung kommen über die Eidgenössische Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“

Bedarf zu schärferen Massnahmen zeige „ein Blick in die Statistik: Allein in Zürich wurden in den letzten elf Jahren 28 Lehrer vom Dienst suspendiert. Dabei ging es in 14 Fällen um Internet-Pornografie, in 12 Fällen um sexuelle Übergriffe. Im Kanton Bern wurde im gleichen Zeitraum 6 Lehrern die Unterrichtsbewilligung entzogen.“


«Fast jedes Mal, wenn bei internationalen Aktionen Hunderte Männer wegen Kinderpornografie überführt werden, sind auch Lehrer dabei», sagt Wendelspiess.
«Bei solchen Delikten kann es kein Pardon geben.»“.
M
eint er...

Die neuen Gesetze seien für die Erziehungsdirektoren „ein richtiger Schritt: «Es ist sehr wichtig, dass die Behörden die Möglichkeit haben, zum Schutz der Institution Schule und der Kinder einer Lehrperson die Unterrichtsbefugnis zu entziehen», sagt Susanne Hardmeier, stellvertretende EDK-Generalsekretärin. «Wir begrüssen es, wenn dies auf kantonaler Ebene klar und präzise geregelt wird.» „

Klare Regeln sind allemal gut. Nur darf man sich fragen, ob das wirklich die richtigen sind, wenn Lehrer und Erzieher in ihrer Privatsphäre bespitzelt werden und es für ein Berufsverbot genügt, wenn diesen der „Konsum“ von zweifelhaftem Bildmaterial nachgewiesen werden kann.

  • Warum genügt das?

  • Warum interessieren die Medien – und unter deren Beeinflussung das Volk – nicht, was ein solcher „Täter“ wirklich konsumiert?

  • Warum wird vor  alle bisherigen Leistungen eines solchen „Täters“ unhinterfragt ein Negativzeichen gesetzt, auch wenn es sich „doch um einen so guten Lehrer“ handelt, wie meist mit Erstaunen in den Medien zu lesen ist?


Es sind immer wieder dieselben Fragen, die sich stellen und vor denen sich (fast!) alle Verantwortlichen und auch die Medien drücken.

Niemand will sich der „Sympathie für Pädophile“ verdächtig machen.


(Fast) niemand spricht diesen Eigenschaften zu, die von einem intelligenten Menschen gefordert werden dürften und die einfacher und vorteilhafter für die Kinder und die ganze Gesellschaft überprüft und überwacht werden könnten als die Internet-Schnüfflerei, bei der es nur am Rande um Kinderschutz geht.

Mit der Ausrede, die zu Pornografie gezwungenen Kinder könnten eben kaum ausfindig gemacht werden, darum müsse man den Konsum unterbinden...
(Und ihre Eltern, die damit Geld verdienen?)   


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