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Mehr als die Hälfte des Lebens hinter Gitter

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 29/4/2014 10:11:48
Tags: Pöschwies, Sexualdelikt, Persönlichkeitsstörung

"Mehr als die Hälfte des Lebens hinter Gitter"

"in der Pöschwies «weiss man nicht weiter mit mir»."

Mit diesen Worten des Eingesperrten endet ein Bericht im Tages-Anzeiger über einen Strafgefangenen, der wegen Sexualdelikten mit Kindern die Hälfte seines bisherigen Lebens im Gefängnis verbrachte.

Ein solcher Bericht in der grössten Tages-Zeitung der Schweiz kurz vor der fragwürdigen Abstimmung "gegen Pädophile" ist sicher nicht rein zufällig.

Was soll der Leserschaft in diesem Bericht vermittelt werden?

Man erfährt, dass der bereits dreifach wegen Sexualdelikten vorbestrafte Mann auf einem Hafturlaub
im September 1992 versuchte, ein zehnjähriges Mädchen mithilfe eines Messers unter Todesdrohungen zu Oralverkehr zu zwingen. Von einer Lehrerin überrascht, liess er vom Mädchen ab.

Bei seiner letzten Verurteilung vor dieser Tat hatte er sechseinhalb Jahre Zuchthaus kassiert.

1994 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich dafür zu einem Freiheitsentzug von drei Jahren und zu
einer ambulanten Massnahme während des Strafvollzugs.  

Weshalb erst 1994?
Wieviel hatte er zu dieser Zeit von seiner früheren Strafe verbüsst?
War er dazwischen auch auf Hafturlaub?
 
Das Bezirksgericht hielt ihn «für Dritte nicht gefährlich», was vom Obergericht bestätigt, vom Bundesgericht jedoch aufgehoben wurde. Letztlich schob man die dreijährige Zuchthausstrafe zugunsten der Verwahrung auf.

Weil der Mann aber "grundsätzlich therapiefähig" sei, wurde - gemäss Bericht - die Verwahrung im Jahr 2009 in eine fünfjährige stationäre Massnahme umgewandelt.

Was nicht beantwortet wird: Hatte der Mann seine vorherigen Strafen schon verbüsst, oder ist die noch zu verbüssende Gesamtstrafe höher als die fünf Jahre? Wenn nicht, dann bedeutet diese "stationäre Massnahme" eine sogenannt "kleine Verwahrung" gemäss Paragraph 59, die jeweils auf fünf Jahre beschränkt ist, aber immer wieder um fünf Jahre verlängert werden kann.

Nachdem der Mann schon vorher am ambulanten Intensivprogramm teilgenommen hatte, folgte nun das Vollprogramm der Forensisch - Psychiatrischen Abteilung.
Darin machte er Fortschritte "in Bezug auf seine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, histrionischen und selbstunsicheren Anteilen."
Diese führten dazu dass ihm "63 begleitete Ausgänge, die problemlos verliefen", gewährt wurden!

"Im März 2012 wurde die Therapie überraschend abgebrochen" , denn die "Behandlungsfortschritte seien «vor allem in Relation zur Behandlungsdauer und -intensität als zu gering einzustufen»."

"Den Therapeuten missfiel seine «Abneigung, sich mit der sexuellen Komponente der Delikte tiefer gehend auseinanderzusetzen»."

Der Mann  wehrt sich, als Kernpädophiler angesehen zu werden.

"Ob die sexuellen Handlungen mit Kindern sexuell motiviert oder Folge seiner Persönlichkeits­störung waren, hat auch der externe psychiatrische Gutachter offengelassen."


In diesem
Gutachten, das erst nach dem Therapieabbruch in Auftrag gegeben wurde, wird nicht eine Beendigung der Therapie, sondern die Fortsetzung der stationären Massnahme empfohlen.
"Und so ordnete das Bezirksgericht weitere fünf Jahre an – nicht ohne den Therapievollzug zu kritisieren. «Wir fanden den Abbruch nicht so geschickt.» Man hätte besser weitergemacht, bis das neue Gutachten vorlag. Dadurch habe man Zeit verloren, die Ausgänge gestrichen und einen Rückschritt in Kauf genommen."

Der 48-Jährige hofft auf einen Neustart in einer anderen Institution.
"Denn in der Pöschwies «weiss man nicht weiter mit mir»."

Was kann ich als Leser aus diesem Bericht schliessen?

  • dass die Art der Therapie in der Pöschwies nichts bringt?

  • dass der Betroffene nicht bereit ist, genügend an sich zu arbeiten?

  • dass man eine auf ihn passende Therapie in einer anderen Anstalt suchen muss?


Oder hat der erste Kommentator zu diesem Bericht recht, wenn er schreibt:
"genau wegen Menschen wie dir haben wir ja die Verwahrungsinitiative angenommen. Alles was noch fehlt ist ein mutiger Gutachter,
der den Opfer- statt den Täterschutz ernst nimmt und die magischen Worte spricht: 'Nicht therapierbar'."







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