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Schweizer (Un-)Recht!

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 8/12/2017 15:27:52

Wieder komme ich auf die Situation des in der Pöschwies in Regensdorf Verwahrten Beat Meier zu sprechen.

Es geht um eine "Empfehlung" an die Fachkommission "Bewährungs- und Vollzugsdienste" zur Entscheidung, ob Beat Meier aus der Verwahrung entlassen werden kann.

Vollzugsbericht vom 24.10.2017

"Bericht/Empfehlung für die bedingte Entlassung aus der Verwahrung Art.64 StGB"

Ausgestellt wurde dieser Bericht von Thomas Honegger, dipl. Sozialarbeiter in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Unterschrieben wurde diese Empfehlung aber neben Herr Honegger auch von JVA-Direktor Naegeli.*

Darin wird unter dem Titel

A. BETREUUNG
in 4 Unterteilungen sein Verhalten beurteilt:

1.Verhalten im Vollzug:

Da heisst es, er sei "gemäss aktuelllen Rückmeldungen der Gruppe" (AGE=Alter und Gesundheit)  "nach wie vor gut integriert und habe einen guten Kontakt zu den Mitgefangenen und zeige sich im Alltag freundlch und hilfsbereit." (Obwohl ein Verwahrter eigentllich nicht zu den Gefangenen gehörte..) Neben kleinen - zum Teil nicht zutreffenden Beanstandungen - wird nur Gutes über ihn berichtet.


Unter 2. Gesundheit und Sucht

gibt es gar nichts zu beanstanden.


Zu 3. Freizeitgestaltung

wird erwähnt, dass er viel Zeit in der Zelle für Administrationsarbeiten für seine Interessengemeinschaft "Fairwahrt" verbringe. Auch da keine negativen Bemerkungen.


Unter 4. Disziplinierungen

heisst es: "Auch in diesem Berichtszeitraum sind keine Disziplinierungen zu verzeichnen"

Im Abschnitt B ARBEIT, AUS- UND WEITERBILDUNG

gibt es nur Positives zu berichten.

Unter "C KONTAKTE"

wird speziell erwähnt, dass er "nach wie vor regelmässig von einem seiner beiden Söhne besucht werde". (Es müsste eigentlich heissen "Stiefsöhne")


Im Abschnitt E - TATAUFARBEITUNG / WIEDERGUTMACHUNG

heisst es : "Beat Meier zeigt nach wie vor keine Bereitschaft zur bedingungslosen Teilnahme an einer deliktorentierten therapeutischen Behandlung. Somit ist weder eine nachweisbare Behandlung der diagnostizierten Persönlichkeitsstörung noch eine nachvollziehbare Aufarbeitung der Delikte erfolgt."

Wie aber kann von Beat verlangt werden, dass er sich an Therapien beteiligen soll, die sich mit Delikten befassen, die er nach seiner Aussage nie  getan hat? Er war immer bereit für therapeutische Behandlungen, nur nicht bedingungslos.
Das heisst, er will, dass man ihm glaubt, dass er nie getan hat, was ihm vorgeworfen und für was er bestraft wurde. Er hat ja seine Strafe schon längst abgesessen und ist jetzt wegen nie begangenen Delikten seit über 20 Jahren verwahrt. Er hat sich sehr wohl an "deliktbezogenen" Theraphien beteilgt, bis er sich weigerte, weiterhin daran teilzunehmen, wenn davon keine schrftlichen Protokolle oder Tonaufnahmen gemacht werden, weil seine Aussagen verdreht wurden und bewusst zu seinem Nachteil vermerkt wurden.        

So heisst es dann auch in den zusammenfassenden

"ERWÄGUNGEN"
es seien "hinsichtlich der Legalprognose ...  seit der letzten Berichterstattung keine nennenswerten positiven Veränderungen festellbar"


Wie können denn "Positive Veränderungen" festgestellt werden, wenn gar keine Möglichkeiten bestehen, dass Beat in der Freiheit seine  Zuverlässigkeit beweisen kann?

Er wrd auch in diesem Abschnitt auf seine guten bis sehr guten Leistungen hingewiesen.

Aber dann heisst es: "Ungünstig müssen die nach wie vor fehlende Krankheits- und Problemeinsicht, die mangelnde Auseinandersetzungsbereitschaft mit seinen Delikten, die Bagatellisierung seiner Taten, die Externalisierung der Verantwortung, das Abwehrverhaltn betreffend eine bedingungslose Teilnahme an einer rückfallpräventiv wirkenden therapeutischen Behandlung bewertet werden."

Noch einmal: wie kann Beat zu etwas gezwungen werden, das nichts mit seinem früheren Verhalten zu tun hat, ihm also Taten vorgeworfen werden  die er nie getan hat? Er hat trotzdem die verhängte Strafe abgesessen, weil ihm ja nichts anderes übrig blieb. Er bleibt verwahrt, weil man ihm nie Glauben geschenkt hat. Man könnte ihn als stur bezeichnen. Es wurde ihm ja auch einmal von einem Therapeuten empfohlen, einfach mitzumachen, auch wenn er sich nicht betroffen fühlt, dann hätte er viel mehr Chancen, wieder einlmal frei zu  werden. Doch Beat will sich sein Recht auf Freiheit nicht über Schummeleien erschleichen, er möchte GeRECHTigkeit!  
 
Dieser  "Vollzugsbericht" schliesst mit folgenden

"EMPFEHLUNGEN":

"Aufgrund der vorausgegangenen Erwägungen empfehlen wir, die bedingte Entlassung abzulehnen und die Verwahrung nach Art.64 StGB weiterzuführen."
Unterschrieben wird das vom Direktor der Pöschwies, Andreas Naegeli und von Thomas Honegger, "dipl. Sozialarbeiter FH"


Der ganze Vollzugsbericht kann hier eingesehen werden.

So leichtfertig wird in der Schweiz über das Schicksal eines Menschen entschieden, und ihm weiter die schon längst verdiente Freiheit verwehrt.

Wann endlich merken die politisch Verantwortlichen, was da geschieht
und wie SCHON LÄNGST auch bei Verwahrten
die Menschenrechte eingehalten werden müssten!  

* Ich habe dem Direktor Naegeli geschrieben und ihn gefragt, ob er nicht eine Vermischung von Aufgaben sehe, wenn er - als Direktor einer JVA - auch mitbestimmen könne, wer in seiner Anstalt bleiben muss  und wer frei kommt. Zumindest, wenn jemand verwahrt ist, während er sicher nicht mitbestimmen kann, ob ein Gefangener vor Ablauf seiner Strafe frei gelassen werden kann...!Er hat mir zurückgeschrieben und mitgeteilt, dass er gemäss Art.64 StGB dazu verpflichtet sei.Ich habe ihn gefragt, wie er eine solche "Empfehlung" abgeben kann, die es einem Menschen veweigert, sich in Freiheit zu bewähren, obwohl das Einzige, was diesem gemäss Gründe, die zu einer Verwahrung führen können, darin liegt, dass er sich nicht gegen etwas therapieren lassen will, das er nach seinen Aussagen nie getan hat. ( Art.64 StGB)  Er ist ja nicht bereit, Beat unvoreingenommen anzuhören und kann dazu auch nicht verpflichtet werden. So aber kann er auch nicht wirklich beurteilen, ob die Verwahrung von Beat gerechtfertigt ist oder nicht. Also dürfte er auch keine Empfehlung zum Nachteil von Beat abgeben. Umso mehr nicht, weil ja im letzten Gutachten, das von einem Psychiater (Dr.Habermeyer)  erstellt wurde, die Wiederholung von Straftaten bei Beat als "moderat" eingeschätzt wurde - im Gegensatz zur Beurteilung im "Vollzugsbericht", worin sie unbeweisbar und voreingenommen "weiterhin als hoch" eingeschätzt wird. Das ist eine unzulässige Nichtbeachtung einer psychiatrischen Beurteilung und eine tendenziöse und unzutreffende weitere Begündung für die Weiterführung der Verwahrung.
 

  


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