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Hier habe ich über die Eingabe und den Verlauf des Gesuches zum Wiederaufnahmeverfahren vor dem Zürcher Obergericht berichtet. Nach der schnöden obergerichtlichen Abweisung wurde das Gesuch vor das Bundesgericht gebracht.
Dieses hat nun sein Urteil gesprochen!
Diese erneute Abweisung eines sehr wohl begründeten Gesuches vor unserem höchsten Gericht gibt nicht nur zu denken, sondern vertieft in mir (und vielen Mitfühlenden...) einmal mehr die Ohnmacht und die Hilflosigkeit sich gegen solche UngeRECHTigkeit wehren zu können.
Beat hat nach Erhalt dieser "Hiobs-
Meine eigenen Gedanken zu diesem Urteil sind hier zu lesen.
In unserem Land gibt es für Beat nun keine juristische Möglichkeit mehr, sich gegen die ihm widerfahrene UngeRECHTigkeit zu wehren. Es bleibt der Weiterzug an das EGMR. Aber das kostet nocheinmal viel Geld und dauert dann wohl lange, bis es behandelt wird und allfällige Zweifel an weniger Unvoreingenommenheit als vor den Schweizer Gerichten sind zumindest nicht auszuschliessen...
Doch warum eigentlich alles noch einmal von vorne beginnen, wo doch das Vierteljahrhundert, das Beat
Angenommen, der Gang nach Strassburg brächte über kurz oder (eher) lang einen "Freispruch" für Beat, würde das den Staat sehr viel Entschädigungsgeld kosten. Schon deshalb ist anzunehmen, dass alles versucht wird, um diesen "worst case" für die Schweizer Justiz abzuwenden.
Beat selbst wünscht sich ganz einfach die möglichst baldige Freilassung. Dass er je eine staatliche Entschädigung für das so lange erlittene UnRECHT erhalten wird, daran will er gar nicht denken, so fern ist die Erfüllung von solchen zwar absolut beRECHTtigten Wünschen.
Immer mehr erhält ein Wort höchste Priorität für die Zukunft von Beat.
Dabei ist er nur einer von Unzähligen, die sich danach sehnen: nämlich
nach GeRECHTigkeit!
Doch um solche zu erreichen, braucht es ein ganz konkretes und vor allem unvoreingenommenes Erfassen einer bestehenden Situation, aber vor allem um den menschengeRECHTen Einbezug des betroffenen Menschen.
Das ist bis jetzt im ganzen juristischen Geschehen, das Beat zu erdulden hatte, noch nicht geschehen. Beat hatte noch nie wirklich Gelegenheit oder wurde ihm das RECHT gewährt, unvoreingenommen angehört zu werden oder sich gegen die vielen falschen Beschuldigungen zu wehren.
Doch wie kann er zu seinem RECHT kommen? -
Ich habe es versucht, wenigstens beim Direktor der JVA Pöschwies etwas mehr Menschlichkeit und Objektivität zu wecken. Doch seine Reaktion kann hier nachgelesen werden.
Er ist in keiner Weise bereit, auf eine Kritik einzugehen und behauptet einfach, sowohl vor Gericht wie auch in seiner Anstalt sei alles bestens.
Zwar wünschte er sich einen "Zauberstab", mit dem verursachtes Leid ungeschehen gemacht werden könnte, also es kein "Opfer" mehr gäbe.
Dass aber diejenigen, die -
Aktuelles Beispiel ist die bis jetzt andauernde (11.März 2018) interne Verweigerung, Beats Anmeldung für eine akademische Ausbildung weiterzuleiten.
Zudem wartet Beat schon lange vergebens auf Antwort vom Direktor auf seine beRECHTigte Kritik, dass ihm eine Hilfeleistung gegenüber einem vor kurzer Zeit freigelassenen Verwahrten erschwert wird.
Die Unmöglichkeit, mich weiter direkt an den Direktor zu wenden, habe ich zwar befürchtet, wird mich aber nicht davon abhalten, indirekt Einfluss zu nehmen und auch weiter und an anderer Stelle die Frage aktuell zu halten, ob es Aufgabe eines JVA-
Was ich über die "lebenslängliche Verwahrung" denke, ist hier zu lesen.
Dieter Giesekinf der Organisation "K13" , die sich für die Rechte der Pädophilen
K13online ist in Europa kein vergleichbarer Fall bekannt, wo die Justiz so unnachgibig handelt.
Zur Zeit ist ja in unseren Medien "Verwahrung" ein viel diskutiertes Thema.
Erst gerade wurde eine "lebenslange Verwahrung" vom Bundesgericht (mit Recht!) rückgängig gemacht und nächste Woche beginnt der Prozess gegen den Rupperswiler Vierfachmörder.
Dazu hier eine Zusammenfassung des Prozessverlaufes und hier grundsätzliche Fragen zum Thema Verwahrung
Hier der Hinweis, auf eine wohl bald geltende Neuregelung bezüglich Verwahrte nach § 64: "Eine Neuüberprüfung für die Weiterführung einer Verwahrung soll nur noch alle 3 Jahre anstatt wie bisher jedes Jahr erfolgen."
Das würde für Beat bedeuten, dass für ihn erst in drei Jahren wieder eine Möglichkeit bestände, "frei" zu kommen.
Ein neues Zugeständnis für das Bedürfnis des "Volkes" nach noch mehr Sicherheit und eine neue Hürde für "normal" Verwahrte und ein weitere Verstoss gegen das Menschenrecht...
Für Beat keine Überraschung, denn diese Regelung entspricht ja schon lange der gesetzeswidrigen Praxis! Aber nach all seinen durchgestandenen UngeRECHTigkeiten ist eine solche Frist immerhin absehbar und eine letzte grosse Hoffnung auf Freiheit, auch wenn "das Volk" sich lieber noch mehr Verschärfungen und noch mehr Verwahrte wünschte ...
Auf diesen Bericht der NZZ habeich dieses Feedback gesandt und warte (wohl vergebens) auf Bericht!
>>>weiter Berichte zu Beat Meier hier