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Offener Brief an JVA-Direktor Naegeli

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 3/4/2018 15:15:16

Sehr geehrter Herr Direktor Naegeli,
Weil Sie mir angedroht haben, keinen Brief von mir mehr zu lesen, ,
kann ich Ihnen nur noch öffentlich mitteilen, was ich Ihnen sagen möchte.
Hier Worte aus Ihrem letzten Mail: Ihre fortwährenden Beschuldigungen ("vorschriftswidrige Schikanen") und Unterstellungen ("fehlende Menschlichkeit", "fehlenden Interesse") dienen der Sache nicht. Es ist nur unserer absolut professionellen Haltung zu verdanken, dass dies keine Auswirkungen auf den Umgang mit den uns anvertrauten Menschen hat. Nach meinem Erleben reagieren Sie sich nur an einer Person ab, deren Namen Sie kennen. Geht das so weiter,  werde ich In Zukunft Ihre Mails weder lesen, noch beantworten.Freundliche Grüsse, Andreas Naegeli,
Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Amt für Justizvollzug, Justizvollzugsanstalt Pöschwies")

  • Es sind keines wegs ungerechte "fortwährende" Beschuldigungen, die ich in meinen Briefen an Sie geschrieben habe.

  • Es geht wirklich um "vorschriftswidrige Schikanen"  und "fehlende Menschlichkeit", die Beat Meier erdulden muss sowie  am "fehlenden Interesse"  seiner Betreuer einen menschenwürdigen Umgang mit ihm zu pflegen.


Sie schrieben:"
Es ist nur unserer absolut professionellen Haltung zu verdanken, dass dies keine Auswirkungen auf den Umgang mit den uns anvertrauten Menschen hat."
Ich kann Ihnen nicht verübeln, wenn Sie von Ihren Angestellten glauben, dass sie sich absolut professionell verhalten. Aber es wäre an Ihnen, sich immer mal wieder selbst zu informieren, ob Ihre Leute sich wirklich so verhalten und es nicht eher negative Auswirkungen auf die ihnen anvertrauten Menschen hat. Ich weiss, dass Beat Meier sich trotz allem, was  er zu erdulden hat, sehr rücksichtsvoll sowohl gegenüber seinen Betreuern wie auch gegen seine Mitgefangenen verhält.
Doch er muss (zu) oft unter unprofessionellem Verhalten durch seine Betreuer leiden.
Sie wollen dies aber nicht zur Kenntnis nehmen und haben ihm auf seine Briefe nur mit Floskeln geantwortet  , (wie Sie es auch mir gegenüber getan haben) und sind nicht auf seine konkreten Beispiele von erlebten Schikanen eingegangen.
Ich stelle mir vor, dass Ihr Amt nicht nur viel Kraft und Einsatz im Umgang mit Ihren Angestellten und Gefangenen fordert, sondern auch funktionell und politisch unter kritischer Beobachtung steht.
So ist nicht verwunderlich, wenn Sie sich in erster Linie aus persönlichem Interesse so verhalten, dass Sie Ihren Posten nicht gefährden. Und das bedeutet wohl, dass Sie sich zuerst den politischen Vorstellungen eines solchen Amtes unterstellen, (wie z.B. widersprüchlicherweise von Ihnen zu verlangen, Empfehlungen über die Weiterführung einer Verwahrung abzugeben), bevor Sie auf die Wünsche und Beanstandungen der Gefangenen in Ihrer Anstalt reagieren.
Dass aber die Politik unter grossem Druck steht durch die zum Teil sehr gegensätzlichen Vorstellungen im Volk zur Praxis in der Justiz, muss Ihnen ja bewusst sein und dürfte nicht dazu führen, Ihre eigentliche Aufgabe zu vernachlässigen zugunsten der Zuriedenstelllung
der widersprüchlichen Vorstellungen im Volk und in der Politik.
Sie schreiben: "Nach meinem Erleben reagieren Sie sich nur an einer Person ab, deren Namen Sie kennen."  
Ja , ich kenne nun eben Beat Meier und habe speziell durch ihn Einblick in den Alltag eines in der Pöschwies (zu Unrecht!) gefangen gehaltenen Menschen. Sie können mich auch nicht von meiner Absicht abbringen, dass weder Beat Meier noch sonst ein Verwahrter in diese Anstalt gehört und sie nicht wie Strafgefangene (oder nachweisbar noch strenger als solche) behandelt werden dürfen.
Auch wenn Sie sich - gemäss Aussagen in den Medien von Ihnen - scheinbar bewusst sind, dass in der Praxis nicht alles so ist, wie es sein sollte, sehe ich kaum etwas das Sie seit Ihrem Amtsantritt zugunsten mindestens eines menschenwürdigeren Alltags der Verwahrten in Ihrer Anstalt unternommen haben.
Letztes Beispiel der gesetzeswidrigen Schikanen, die Beat Meier zu ertragen hat, ist die Verweigerung der von ihm gewünschten Nachholung der Matura durch einen Fernkurs. Die Schuld der Verweigerung wird zwar von Ihrer Institution der Leitung der Fernkurs-Firma zugeschrieben. Der Chef dieser Firma hat Beat Meier - nach einem von der Pöschiwies verlangten persönlichen Treffen mit dem für die Ausbildung zuständigen Verantwortlichen der Anstalt -  mitgeteilt, dass aus organisatorischen Gründen ein solcher Fernkurs für ihn nicht möglich sei.
Beat Meier hatte aber schon vor diesem Treffen mit einer Mitarbeiterin dieser Fernkurs-Institution alle Einzelheiten abgeklärt und eine Zusage erhalten mit allen Details, wie er seine Ausbildung trotz den erschwerenden Umständen durch seine Gefangenschaft  in Angriff nehmen könne. Er hatte auch bereits verbindliche Zusagen von Freundinnen und Freunden, die ihm das Studium finanzieren wollten. Er bekam auch die Anmeldeformulare zugeschickt  und hatte sich per Brief bereits angemeldet. Dieser Brief wurde aber in der Pöschwies zurückgehalten und nie der Post übergeben.
Die Absage kam also nach der Besprechung in der Pöschwies, an der Beat Meier unverständlicher weise nicht teilnehmen durfte, und widerspricht den vorherigen Abklärungen mit der Angestellten dieser Fernkurs-Institution und verstösst auch gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dass Gefangenen ermöglicht werden muss, sich weiterzubilden.

Das wissen Sie genau und Sie bleiben Beat Meier eine Antwort schuldig, wie (und ob) Sie sich aus diesem gesetzeswidrigen Verhalten herausreden können....

Mit nachdenklichen Grüssen, Martin Joos
    


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