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zum Thema "VERWAHRUNG
Weil ich es selbst kaum mehr ertragen kann, dass Beat Meier immer noch in der Strafanstalt Pöschwies (seit einigen Jahren eleganter tönend in "Justiz-
Es ist ein Thema, das auch die Politik kaum interessiert oder nur dann wirklich zur Sprache kommt, wenn wieder einmal "vom Volk" nach schärferen Strafen geschrien wird!
Ich kann nur auf Aussagen von Beat Meier verweisen und darauf hoffen, dass seine Worte zu diesem Thema endlich von jenen unvoreingenommen ernst genommen werden, die für mehr Ausgewogenheit und Gerechtigkeit sorgen können.
Es geht mir keineswegs um Verharmlosung von "Opfern" oder Parteinahme für "Verbrecher", sondern um einen menschengerechten Umgang auch mit Menschen, die (zu Recht oder Unrecht) bestraft wurden und nicht aus übertriebenem Sicherheitsbedürfnis "des Volkes" einfach eingesperrt bleiben dürfen, wenn keine stichhaltigen Gründe mehr dafür sprechen...
Hier Worte von Beat Meier dazu:
"Laut Gesetz müssen Verwahrte (nach Art. 64 StGB) am Anfang nach spätestens 2 Jahren, danach jährlich "überprüft" werden. Wie sieht die Realität aus?
Was passiert bei einer jährlichen Überprüfung?
Normalerweise erhält der Verwahrte eines Tages eine normale Besuchsbewilligung, wie sie auch etwa bei Familienbesuchen ausgestellt wird. Darauf steht der Name des Fallverantwortlichen für den betreffenden Verwahrten und die Adresse des Zürcher Justizvollzugs. Der Name wechselt nicht selten und auch der Zeitpunkt viel zu unterschiedlich und daher völlig unvorhersehbar, sodass für den Verwahrten nicht unbedingt klar ist, um was es bei dem Besuch gehen wird.
Der Verwahrte wird dann im Besuchsraum vom Fallverantwortlichen begrüsst und gefragt, wie es ihm gehe. Die nächste Standardfrage -
Hier der ausführliche Bericht zu seiner Situation!