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Sternstunde Philosophie am 14.April 2013: Pädophilie. Eine Neigung, über die man schweigt

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 14/4/2013 23:52:06

SF1, 14. April 2013, Sternstunde Philosophie:
Pädophilie. Eine Neigung, über die man schweigt


Gestern erst war "Pädophilie" bei SF1 Thema in "Standpunkte".
Heute befasste sich auch die "Sternstunde" mit diesem Thema!
In beiden Sendungen wurden - wie schon so oft - über die "Pädophilen" gesprochen, aber nicht mit ihnen!

Als lobenswerte Ausnahme werden aber hier Ausschnitte aus einem Film von Alain Godet gezeigt, der als Gesamtwerk weder beim SF noch bei sonst einem Fernsehsender bisher auf Interesse stiess. Ohne dass Godet Einfluss darauf hatte - und ich schon gar nicht - wurden Szenen aus diesem Film mit Aussagen von mir gewählt. So kam in dieser Sendung doch zumindest indirekt ein Betroffener zu Worte!

Ich bin angenehm überrascht auch
über diese Sendung. Es wurde - wie gestern schon - sehr sachlich diskutiert. Man spürte, dass beide ihr Fachwissen auch aus praktischen Erfahrungen erworben haben. Frau Monika Egli-Alge, Leiterin des Forensischen Institutes Ostschweiz wirkt sehr kompetent. Das heisst natürlich nicht, dass ich mit ihr einig gehen kann, was ihre Grundhaltung zum Thema betrifft! Doch man spürt, dass sie aus Erfahrung spricht und auch zu differenzieren vermag.

Zur Arbeit mit Pädophilen an ihrem Institut werden die Richtlinien von Prof. Klaus M. Beier an der Charité Berlin angewendet. Man kann also auch von
Monika Egli-Alge und ihrem Institut nicht erwarten, dass dort eine andere Grundhaltung vertreten wird als sie von Beier und seinem Team bekannt ist. Auch Frau Egli ist überzeugt, dass jegliche sexuellen Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern in jedem Falll und in jeder Form tabu, schädlich  und somit strafbar sind und bleiben müssen!

Die Aussagen von Merkel haben mich zum Teil enttäuscht. Auch für ihn gilt die Grundüberzeugung, dass sexuelle Handlungen mit Kindern in jeder Form untolerierbar sind.

Gut finde ich seine Aussagen zum Konsum, bzw. Verbot von Kinderpornographie!

Ich hätte von ihm aber mehr grundsätzliche Infragestellungen erwartet.
Z.B. die Frage, ob es überhaupt ein Recht gibt, bzw. die Justiz ein Recht dazu hat, sexuelle Handlungen zwischen Menschen zu verurteilen, wenn dabei kein Schaden angerichtet wird? Wenn solche Handlungen von einem Partner nicht selbst erwünscht werden, liegt Gewalt vor, was dann als Straftatbestand verfolgt werden könnte. Dass aber Sexualität an sich schon etwas Strafbares sein kann, lässt sich juristisch kaum begründen! Natürlich wird da immer sofort der "Kinderschutz" angeführt!

Und da bin ich mit beiden Referenten nicht einig: Ein generelles Verbot von "Sexualität"  zwischen Erwachsenen und Kindern hat mit "Kinderschutz" nichts zu tun. Das ist ein von unserer Gesellschaft aufgerichtetetes, und damit unhinterfragbares "Axiom"!
  
Merkel befürwortet juristische Verfolgung und Bestrafung von sexuellen Übergriffen und findet es richtig, dass aus Opferschutzgründen auch geringfügige Übergriffe bestraft werden müssen, d.h.,
dass in Kauf genommen werden muss, dass zum Teil Betroffene auch zu hart bestraft werden, weil Opferschutz gesellschaftlich höher eingestuft werden muss.
So kann z
.B. auch ein generelles, lebenslängliches Arbeitsverbot mit Kindern nach einer  Verfehlung gerechtfertigt werden! Hingegen - nach seiner Ansicht - nicht schon nach einer Bestrafung wegen Konsum von Kinderpornographie!

Was auch in dieser Sendung nicht klar definiert wurde, ist der Begriff "Kind". Frau Egli fragte einmal ob Kinder im Vorschulalter überhaupt verstehen können, was Erwachsene da mit ihnen machen!
Doch es wurde nie klar gesagt, wie gross auch hier die Unterschiede sind: Von einem Fünfjährigen kann ich nicht dieselbe Reaktion erwarten wie von einem Fünfzehnjährigen, ganz egal um was es sich dabei handelt! Da wird auf jedem Gebiet "selbstverständlich" differenziert, nicht aber, wenn es um sexuelle Übergriffe auf "Kinder" geht!  Es wird auch zu wenig differenziert, was unter Sexualität zwischen Erwachsenen und Kind überhaupt verstanden wird! Zwar heisst es, strafbar sei, wenn ein Erwachsener seine egoistischen sexuellen Wünsche mithilfe  eines Kindes befriedigt. Wäre dem wirklich nur so, könnte ich dem noch zustimmen. Bestraft wird aber alles, was irgendwie mit Sexualität zu tun hat, also auch Berührungen, die vielleicht auch vom "Kind"  (von1-16 Jährigen...!) als angenehm empfunden wird!

Die
Neurowissenschaft wird- nach Merkel - in den kommenden Jahren einige neue Probleme hinzubringen durch neue Erkenntnisse und Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten. Durch Brainscans kann jetzt schon in gewissen Fällen Pädophilie nachgewiesen werden! Das wird aber Betroffenen keine Entlastung bringen bezüglich ihrer strafbaren Handlungen.
Was als Positivstes aus der Haltung beider Fachleute hervorgeht:

Sie haben gezeigt, dass  dieses  Thema differenzierter angegangen werden kann und dass nicht jeder Pädophile  verdächtigt werden darf
, ein potentieller Straftäter zu sein.  
Allerdings setzen beide dazu voraus, dass Pädophile fachliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

>>>hier kann die Sendung direkt geschaut werden!<<<
und
>>>hier der Skript zur Sendung!<<<


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