tinjo! Der Blog - tinjo!

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

in dubio pro reo...? - Richterliche Logik zu schlauer "Logistik"!

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 2/2/2012 16:47:07
Tags: in_dubio_pro_reorichterliche_LogikFahrlässigkeit_erlaubt?Walensee

Richterliche Logik zu schlauer "Logistik"!

Eine Chance für alle Binnenseeschifffahrerinnen und -fahrer, die ihr Schiff am falschen Ort anlegen  und keine Lust zum Zahlen haben, wenn sie eine Busse einfangen:

Machen Sie einen Rekurs an das zuständige Gericht und behaupten Sie einfach nur „fahrlässig gehandelt“ zu haben Sie können sich auf nachfolgenden Präjudizfall berufen:


Eine Frau steuerte ihr Motorboot im Walensee Richtung Quinten und wollte dort in einem Gasthof einkehren. Der dafür vorgesehene Steg war aber schon besetzt. So steuerte sie einen anderen an. Dieser ist jedoch durch ein Amtsverbotsschild klar als Privatsteg gekennzeichnet. Das ignorierte diese Kapitänin. Der Besitzer dieses Steges verzeigte an diesem Tag vier Bootsbesitzer, wovon drei die auferlegte Busse von Fr. 100.- anstandslos zahlten. Die besagte Dame aber rekurrierte und zog die Angelegenheit bis ans Kreisgericht weiter.
Vor dessen Schranken gestand sie zwar ein, dass sie an einem privaten Steg angelegt habe, behauptete aber, das Verbotsschild nicht gesehen zu haben. Und zudem habe ein Bekannter ihr gesagt, man dürfe dort trotzdem anlegen...(wieso denn "trotzdem"???)
Der Anwalt des Stegbesitzers konnte mit Bildern beweisen, dass die Verbotstafel gut sichtbar angebracht ist und wies auch darauf hin, dass Bootsführer laut Binnenschifffahrtsgesetz auch ohne Verbotstafel dafür Sorge zu tragen hätten, dass sie fremdes Gut nicht beeinträchtigen.
Beim in diesem Fall anzuwendenden Recht zum Schutz des Grundstückes handle es sich um ein sogenanntes Übertretungsstrafgesetz, belehrt der Richter, bei dem der Vorsatz für eine Bestrafung ausschlaggebend sei.
Zwar bestünden gewisse Zweifel, ob in dem zu beurteilende Fall fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde und so müsse nach dem Grundsatz „In dubio pro reo“ diese Kapitänin freigesprochen werden.
Sie spart nicht nur die Fr.100.-, sie muss auch die Verfahrenskosten von Fr. 1630.- nicht bezahlen. Diese gehen zulasten der Steuerzahler!
( Weitere pikante Details zu diesem für einmal recht zweifelhaften Fall zugunsten des Angeklagten bitte hier klicken!)

Wer will denn schon zugeben, vorsätzlich gehandelt zu haben, wenn Fahrlässigkeit erlaubt ist?



Bookmark and Share

Kein Kommentar
 
Bitte klicken Sie unter dem Text auf "Alles lesen". Dann sehen Sie den ganzen Beitrag, können sich am Blog beteiligen und frühere Blogeinträge lesen!
Kategorien
Stichworte
Glaube Initiative Schweizer Vollzugdienst Talia Petra Burgdorf für SONNTAG Stamm Fachbereichs Verhältnismässigkeit Riedo Jungsforum revolutionär. TABUZONE verschwunden! Hartmann Hürlimann marche Therapie Entkriminalisierung Strafverschärfung Zeitung Moral Lautmann Operation Spade Hansjürg Mansour MH17 Zangger Masse Kinderschutz Jahren... Alge Osterheider nicht gestorben! Beta Meier Verführung Mark JVA Klischee Coming Deutschlehrer Balthus Barron Sarganserländer der Son Würde Zwangsbehandlung lebenslanges Sex Meier BLOG Die Polanski minderjährig Daniel Recht Jaqueline Revisionsprozess Kazis Verdingkinder DAniel in dubio pro reo Trump Kraushaar Fall Dominik Ukraine Locarno Stiftung Kanton Dummheit Urbaniok Familienvater Stereotype Friedrich Kritik richterliche Logik Sepp Ueli Regula ist tinjosHOMEPAGE Berufsverbot Marc Florian Richter Bundegericht Frei Fehr pädophile Lehrer Süddeutsche Edathy Michael Rechte Taner Patzen Bewährungs Beat Oktober Bäumle bei Medien DANKE!Anregungen Saladin Polizei Brigitte Stiefkindadoption Sextäter Polizist Weltwoche Schlatter Lumengo Schweiz: Cervik Ostern Präsident 15 Carl Films» Pöschwies Kinderrechte Frau Neujahr Gymnasium Schwager schiessen Aschersleben Nacktheit Amt Ecco Migrationsbehörde Martin Journalist Video Bendit Suizid Wildgartner Deutschland Bundesgericht Mangas Egli Rüdiger Sonntagszeitung Ecpat Bongni entlassen! Pädophilen international pornografischem Test Anzeiger Jürg Kipo Persönlichkeitsstörung Zürich Lügenberichte Walensee Lust Handel lernbar Knecht Gölz Darbellay Leiter Mädchen ohne 11. Kadermann Kind Hachtel grosses Gemächt Beier Cornelia Fahrlässigkeit erlaubt? homosexuelle Paare am Sozialarbeiter Sexualdelikt Leiterin Fichen Day Otto Urbaniok! Grüne Partei Deutschland Asylsuchende Partei Fotres Kastration Brühlmann Kiliç Kindes «Azov Verdacht des internationaler Nulltoleranz:Lehrer Cäsar Amnesty blanche Erich Kinderschänder Cohn Kommunikationsfachmann Filmfestivael mit ab Material Scheuber Professor Jegge Justiz Recht oder Gerechtigkeit? Norlik Leserbrief Populismus Fischer Krieg Flavia Uriella Grünen Mutterbrust Kinderpornographie Jaqueline Fehr Kinder Tages Umberto Kirchenskandal Teenagermädchen Hexenjagd NZZ ARCHIV Fachbuch Menschenrechte Schwulenehetze Henning und out GLP Hugo Marcel Kindertrauma Madrid Graf todernste Satire! Mildenberger AM Rämibühl Präventionstherapie Thomas Freundschaft First
Suchen
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü