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Nochmals Lumengo !

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 12/2/2012 23:51:27
Tags: LumengoRecht_oder_Gerechtigkeit?Bundegericht

Nochmals Lumengo und nochmals ein Beitrag über richterliche Logik!

Gerichtsurteile konnten und können mich immer noch nicht davon überzeugen, dass Recht mit Gerechtigkeit im Einklang steht.
(hier nur ein Beispel von vielen!)

Doch es gibt tatsächlich Ausnahmen!

Man erinnert sich:

Lumengo, der erste schwarze Nationalrat der Schweiz:


„Vor den Grossteileratswahlen 2006 hatte Lumengo 44 Wahlzettel eigenhändig ausgefüllt. Er beteuerte stets, dass er staatspolitisch wenig beschlagenen Immigranten helfen wollte.“

Darauf wurde er von einer Bieler Einzelrichterin im Herbst 2010 wegen Wahlfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 180 Franken und zu einer Busse von 540 Franken verurteilt und musste die Verfahrenskosten von 15'702 Franken übernehmen.  Die bernische SP forderte Lumengo umgehend zum sofortigen Rücktritt als Nationalrat auf, obwohl er gegen dieses Urteil Berufung angekündigt hatte. Stattdessen trat er aus der Partei aus und blieb als Unabhängiger im Nationalrat. Die Wiederwahl im Herbst 2011 als Kandidat der Sozial-Liberalen Bewegung schaffte er jedoch nicht.

Im Mai 2011 hatte ihn das kantonale Obergericht vom Vorwurf der Wahlfälschung freigesprochen.

Gegen diesen Freispruch hatte die bernische Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht. Deshalb musste sich nun auch noch das Bundesgericht damit befassen.

„Nach Ansicht des Bundesgerichts beging der frühere SP-Politiker damit keine Wahlfälschung, wie aus dem heute publizierten Urteil hervorgeht. Das blosse Ausfüllen eines Wahlzettels habe ja noch keine Konsequenzen zur Folge.
Die von Lumengo beratenen Personen seien frei gewesen, die Wahlzettel tatsächlich so abzuschicken oder aber durch neu ausgefüllte Wahlzettel zu ersetzen. Dieser letzte entscheidende Schritt sei somit durch die Wahlberechtigten selber erfolgt, beschied das Bundesgericht im Einklang mit der Vorinstanz.“


Nun also ist Lumengo endgültig freigesprochen worden!

Es hat lange gebraucht, bis die Vernunft gesiegt hat. (Was für einen juristischen Laien auch bei Bundesgerichtsurteilen nicht so oft registriert werden kann!) Auch bei den Verantwortlichen der SP, die den sofortigen Rücktritt Lumengos aus dem Nationalrat forderten, hätte mit etwas Nachdenken und Nachsicht wegen "exotischer" Vorgehensweise, schon damals im Gehirnkämmerchen "gesunder Menschenverstand" ein Lichtchen aufleuchten sollen..!

Vieles (und viel zu viel Unüberlegtes!) wurde über das „Vergehen“ dieses „exotischen“ Nationalrates geschrieben. Ob dieser Vernunftsentscheid auch in der "Demokratie" (=Mehrheitsmeinung des Volkes) als solcher aufgefasst wird, muss ich leider bezweifeln. Zu erschreckend vernunftlos manche Kommentare dazu...

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