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Zuerst brachte heute die Sonntagszeitung einen Bericht unter dem Titel:
"Verwahrter Pädophiler mit Kinderpornos erwischt"
Auch im Tages-
Und natürlich konnte der "Blick" dazu nicht schweigen und nannte auch gleich den Namen des Verwahrten, obwohl auf den Bericht in der Sonntagzeitung verwiesen wird und dort kein Name genannt wurde.
Es stimmt, dass Beat Meier einmal verbotenerweise Zugang hatte zum Internet.
Dazu muss aber bemerkt werden, dass die Schweiz mit Verwahrten schlimmer umgeht als alle anderen zivilisierten Länder:
Sie müssen ihr Leben in Hochsicherheitsgefängnissen absitzen, was die Öffentlichkeit pro Tag und Verwahrten mindestens Fr.500.-
Gemäss Definition ist Verwahrung keine Strafe, sondern sollte nur sicher stellen, dass der Verwahrte nicht wieder in Kontakt mit der Öffentlichkeit kommt.
Tatsache ist aber, dass ein Verwahrter während seiner ganzen Inaftierung wie ein Schwerverbrecher bestraft wird, auch wenn er seine effektive Strafe schon längst verbüsst hat.
Es gibt z.B. in Regensdorf mindestens ein Verwahrter, dessen effektive Strafe nur 8 Monate dauerte, die er schon seit Jahren abgesessen hat...
Was nun die "Kinderpornographie", betrifft, die angeblich bei Beat Meier gefunden wurde, handelt es sich um Zeichnungen, die -
Bis zu drei Jahren könne der Besitz solcher Bilder bestraft werden. Fragt sich nur, wie die Strafe ausgeführt werden soll, wo Beat dqch schon über zwanzig Jahre im Hochsicherheits-
Wann endlch wird ein guter Journalist / eine gute Journalistin sich die Mühe nehmen, den unglaublichen Justizskandal um Beat Meier aufzudecken?
Es gibt absolut eindeutige Belege, dass Beat Meier zu Unrecht verurteilt wurde und er zu Unrecht seit über zwanzig Jahren im Gefängnis sitzt!
NACHTRAG:
Der unter einer unheilbaren Hassliebe leidende Immer-