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Experten und Risiken...

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 18/5/2013 09:31:50

Experten und Risiken...

Hier sagt Urbaniok:
" Viele internationale Studien weisen für Gewalt und Sexualstraftäter Rückfallraten von 20 bis 30 Prozent aus. Darunter gibt es Gruppen mit sehr geringen Rückfallquoten und solche mit Rückfallquoten weit über 50 Prozent. Das ist bei uns nicht anders."
Und hier sagt er:
"In der Öffentlichkeit werden nur die – zum Glück doch recht wenigen – Fälle wahrgenommen, in denen ein Täter rückfällig wird. Über die vielen Hundert Fälle, die richtig eingeschätzt werden und wo nichts passiert, wird in der Öffentlichkeit ja nicht berichtet. Selbstverständlich ist aber jeder schwere Rückfall einer zu viel. Man muss genau untersuchen, ob es zu Fehlern gekommen ist. Ist das der Fall, müssen die notwendigen Lehren gezogen werden."
Wie glaubwürdig sind seine widersprüchlichen Aussagen, die er immer genau auf das abstimmt, was ihm in aktueller Situation gerade mehr einbingt.?
Und weiter sagt er da:
"Es gibt eine sehr kleine Gruppe von sehr gefährlichen und nicht behandelbaren Tätern. Bei diesen geht es nicht um eine Therapie, sondern darum, sie lebenslang zu ­sichern. Dann sind da aber noch die 99 Prozent der anderen, die irgendwann wieder auf der Strasse sind. Bei denen gilt es, alles dafür zu tun, dass sie nicht erneut Schaden anrichten."
In Bezug auf den aktuellsten "Fall Dubiois" muss man ihm da fraglos zustimmen. Es ist mehr als offensichtlich, dass da Fehler gemacht wurden, für die es eigentlich für die Betroffenen nicht ohne empfindliche Strafe abgehen sollte.
Doch das wird kaum der Fall sein. Es wurde ja bereits beschönigend festgestellt:
"Auch Richter sind Menschen und können Fehler machen".  
Angesprochen auf die Qualität von Gutachten meint Urbaniok:
"Bei einem seriösen Gutachten hat man immer mehrere Informationsquellen:
erstens die Tat, also was diese Person verbrochen hat. Was ist wirklich passiert? Der Gutachter muss alle Details dazu kennen, und zwar bevor er mit den Menschen spricht. Was und wie jemand so etwas macht, sagt schon viel darüber aus, wie ein solcher Mensch funktioniert, wie er denkt, wie er wahrnimmt. Das ist dokumentiert, da kann niemand etwas vortäuschen oder vorspielen."
Auf was also  stützt sich ein Gutachten ab?

  • Auf das, was wirklich passiert ist

Wer sagt, was wirklich passiert ist?
Der Richter mit seinem unfehlbaren Urteil!
Was wurde beschönigend schon einmal fetsgelegt im "Fall Dubois"?
"Auch Richter sind Menschen und können Fehler machen".  
Im "Fall Dubois" haben sie wirklich Fehler gemacht!
Die sind aber genau so unentschuldbar und gehören bestraft, wie jene Fehler, die sie z.B. im "Fall Beat Meier" gemacht haben.
Nur stehen sich da  die Fogen diametral gegenüber:
Während die Fehler im "Fall Dubois" ein Menschenleben und trauernde Hinterbliebene wegen eines wirklich untherapierbaren Täters zur Folge hatten, muss z. B. im "Fall Bat Meier" - und davon gäbe es noch mehrere vergleichbare Fälle - ein "nicht therapierbarer" Täter, weil er sich nicht für etwas therapieren lassen will, das er nie getan hat, sein Leben seit  x-Jahren in Verwahrung verbringen, obwohl er dort niemals hingehört hätte!
Urbaniok sagt:

  • "Der Gutachter muss alle Details dazu kennen, und zwar bevor er mit den Menschen spricht. "

Die Details erfährt er vor allem aus dem Gerichtsurteil - und dieses ist für ihn unfehlbar!

  • Wer aber - ausser dem Täter - weiss denn in jedem Fall, was wirklich passiert ist?


"Erst nach der genauen Analyse der Tat kommt das Gespräch mit dem Täter. Und in diesen schwierigen Fällen holt man zusätzlich noch Informationen von Drittpersonen ein, beispielsweise aus der Familie oder von Arbeitskollegen. Wenn man das sorgfältig macht, ist es für den Täter praktisch unmöglich, etwas anderes vorzuspielen, ohne Widersprüche zu erzeugen. Die Geschichte, die der Täter erzählt, muss ja alle drei Quellen –
die Tat, das Umfeld und seine Aussagen – in Einklang bringen."
Alles sehr einleuchtend, logisch und sicher auch effizient!
Doch wie steht es in der Praxis?

  • Wie würde ein Urbaniok - stünde seine Karriere nicht auf dem Spiel - z. B. den Fall "Beat Meier" und dessen Verwahrung - unvoreingenommen beurteilen?

Würde er auch da noch behaupten:
"Ein gutes Gutachten ist logisch aufgebaut, die Schlussfolgerungen werden plausibel abgeleitet. Ein Gutachten ist wie ein Puzzle: Alle Informationen müssen verarbeitet werden und das Puzzle muss am Ende aufgehen"

und dem Richter zutrauen, dass er richtig beurteilt, ob
"das Puzzle richtig zusammengesetzt ist oder ob es irgendwo noch ein Loch hat oder eine Ecke fehlt. Schlechte Gutachten sind in sich nicht logisch und haben Lücken."?
Wenn Urbaniok behauptet:

"Ein gutes Gutachten ist logisch aufgebaut, die Schlussfolgerungen werden plausibel abgeleitet. Ein Gutachten ist wie ein Puzzle: Alle Informationen müssen verarbeitet werden und das Puzzle muss am Ende aufgehen."
dann tönt dies einmal mehr sehr einlechtend und logisch.

Schaut man aber in die Praxis - auch einer Koriphäe wie Urbaniok - ist das schöne und wohl einleuchtende Theorie, sowohl für sogenannte "Täter" wie auch deren "Opfer", aber leider meist nur Theorie....


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