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"strafrechtlich irrelevant"?

Herausgegeben von tinjo in WORTE ZUM TAG · 16/2/2014 14:27:43
Tags: FriedrichEdathyKinderpornographie

Wie aus "strafrechtlich irrelevant" eine Razzia wurde

Während sich in Deutschland "die Grünen" immer noch mit der Aufarbeitung ihrer "pädophilenfreundlichen" Vergangenheit herumschlagen, befassen sich alle Medien schon wieder mit einem neuen politischen "Skandal" der unter dem Begriff "Pädophilie", bzw. "Kinderpornographie" abgehandelt wird.

Wenn etwas unter diesen Bergiffen in die Medien kommt, ist es ausnahmslos etwas, worüber sich das Volk - und in diesem Fall besonders die Politiker - mehr oder weniger wohlig entsetzen (dürfen).

Da wurde bekannt, dass ein deutscher Politiker bei einer kanadischen Versandfirma Filme bezogen hat, die polizeilicher Intervention zum Opfer fiel, weil sie angeblich  - nach kanadischem Recht - Kinderpornographie vertrieben hat. Nicht nur bei Edathy, auch bei unbekannt vielen anderen ehemaligen Kunden dieser Firma, wurden in der Folge Razzien durchgeführt.

Was dies nun alles in Deutschland ausgelöst hat, kann in den Medien nachgelesen und nachgehört werden.

Ich möchte dazu nur auf den diesen "Skandal" auslösenden tieferen Grund aufmerksam machen, der in den Medien kaum zur Diskussion kommt und somit auch nicht eigentlich in Frage steht:

  • Darf Besitz von Abbildungen überhaupt ein Straftatbestand sein?


Ist es nicht ein schwerer Verstoss gegen Menschenrechte, wenn die Polizei zu Hausdurchsuchungen ermächtigt wird, nur weil der Vedacht besteht, dass jemand in seinen vier Wänden eventuell Bildchen aufbewahrt, die er nicht besitzen dürfte.

Ich bezweifle nicht, dass es auch Bildmaterial gibt über schwere Vefehlungen von Erwachsenen an Kindern. Das ist aber nur eine Sparte, die unter "Kinderpornographie" fällt.
Doch die meisten Filme und Bilder entstehen ohne Gewalt und in gegenseitigem Einverständnis.Daneben bleibt den Staatsanwälten und Richtern ein grosser Ermessensspielraum, was unter diesem Begriff zu verstehen ist und je nach Stimmung und persönlicher Ansicht dieser Staatsbediensteten wird be- und verurteilt. Handelt es sich um eine "öffentliche Person" bei der solche Bilder gefunden oder vermutet werden, wird die Stufe der "Strafrelevanz" solchen Materials entsprechend angepasst, etwa nach der "Copine-Skala" Dies bestimmt dann den Grad der Verachtungswürdigkeit des Beschuldigten und die mediale Ausgeschlachtung kann beginnen...

  • Weshalb wird nur bei "Kinderpornograpie" so vernichtend gehandelt?  


Dass auf diesem Gebiet vor noch nicht so langer Zeit beschlossen wurde, nicht mehr nur die Hersteller ausfindig zu machen und zu bestrafen, sondern auch die Konsumenten, erweckte kaum Protest in der Gesellschaft und noch immer tauchen in den Medien und auch in der Rechtsprechung Berichte auf, dass das Betrachten von Kinderpornographie dem realen Missbrauch gleichzusetzen und ebenso zu bestrafen sei.

Muss ich Vegleiche bringen mit Abbildungen z.B. von Kriegsgeschehen oder Unfällen? Ich will es nicht, weil ich solche Behauptungen, die sich sogar in der Rechtssprechung eingenistet haben, ganz einfach nicht mit gesundem Menschenverstand vereinbaren kann.

Ich spreche dabei als "gebranntes Kind", weil ich ja selbst solches Material "besessen" habe und aufgrund von perversen Richterfantasien dafür schwer genug büssen musste...  

Meine Frage an die Richter und Staatsanwälte, an die Politiker und Fachleute und an erster Stelle an das "normale" Volk:

"Was wollt Ihr denn Menschen noch lassen, die Kinder nicht nur lieben, sondern sich an ihrem Ansehen auch noch erotisch erfreuen und ihnen nichts bleibt als die Betrachtung von Abbildungen?"

>>>lesenSie bitte hier weiter!<<<



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